Hallo Frau Bader, fällt das ALG 1 geringer aus, wenn man in den letzten 12 Monaten immer mal wieder 1-2 Monate Elternzeit genommen hat, was zur Folge hat, dass immer nur anteilige Monatsgehälter ausgezahlt wurden wg. Geburt des Kindes innerhalb des Monats, z. B. 15.05.-15.06. - hier wird zwar ein Monat zum vollen Gehalt gearbeitet, das Gehalt aber in zwei Monatsgehältern Juni/Juli ausgezahlt. Ist das nachteilig bei der Berechnung? 2.) Wie verhält es sich bei Elternteilzeit mit Elterngeld Plus Bezug, werden diese Monate bei der Berechnung übersprungen oder (leider) auch herangezogen bei der Ermittlung des durchschnittlichen Monatsgehalts?
von snobes am 17.07.2018, 09:32