Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung ALG I nach Elternzeit

Frage: Berechnung ALG I nach Elternzeit

Dezemberkind15

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Hallo Frau Bader! Ich befinde mich bis 31.7. in Elternzeit, es könnte aber passieren, das mein AG Insolvenz anmeldet. Wie würde sich mein ALG berechnen? Ich bin länger als 2 Jahre in Elternzeit aber auch mit 2 Kindern, das 2. wurde 1/2017 geboren, also für sich genommen keine 2 Jahre. Zuvor arbeitete ich über 15 Jahre im UN.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ArbGeld 1 wird, wenn Sie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, fiktiv berechnet. Liebe Grüße NB


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