Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnet sich der Parnerschaftsbonus aus der Höhe von zuvor erhaltenen ALG I?

Frage: Berechnet sich der Parnerschaftsbonus aus der Höhe von zuvor erhaltenen ALG I?

Mary-Dori

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Guten Tag, ich versuche grade aktuell die Möglichkeiten zu verstehen, die ich und mein Partner in Bezug auf die Beantragung des Elterngeldes haben... In den ersten beiden Monate bekomme ich Mutterschaftsgeld. Diese beiden Monate muss ich beim Elterngeldbezug als Basiselterngeldmonate angeben. Richtig? Danach würden wir 2 Monate als Partnermonate auf meinem Freund beantragen und dann nocheinmal 2 Basis-EG-Monate für mich. Anschließend kann ich mir vorstellen in Teilzeit zu arbeiten. Dann beantrage ich also Elterngeld-Plus für 16 Monate. Parallel dazu würde mein Freund, der bisher selbständig ist, sich arbeitssuchend melden und würde ALG I bekommen. Wenn wir beide danach in Teilzeit arbeiten können wir auch noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Richtig? Wonach wird der Partnerschaftsbonus dann berechnet? Bekomme ich dann weiterhin so viel Elterngeld wie in den vorhergehenden Elterngeld-Plus-Monaten und mein Partner bekommt gleichzeitig dann auch noch Elterngeld?! Berechnet sich der Partnerschaftsbonus für meinen Freund dann nach der Höhe des zuvor erhaltenen ALG I? Ich wäre Ihnen äußerst dankbar, wenn Sie mir da Klarheit verschaffen könnten! Herzlichen Dank auch schon im Voraus. MfG Mary-Dori


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, In den ersten beiden Monate bekomme ich Mutterschaftsgeld. Diese beiden Monate muss ich beim Elterngeldbezug als Basiselterngeldmonate angeben. Richtig? GENAU Danach würden wir 2 Monate als Partnermonate auf meinem Freund beantragen und dann nocheinmal 2 Basis-EG-Monate für mich. DAS GEHT Anschließend kann ich mir vorstellen in Teilzeit zu arbeiten. Dann beantrage ich also Elterngeld-Plus für 16 Monate. GENAU Parallel dazu würde mein Freund, der bisher selbständig ist, sich arbeitssuchend melden und würde ALG I bekommen. WENN ER SELBSTÄNDIG WAR, NICHT. ES SEI DENN, ER HAT EINGEZAHLT Wenn wir beide danach in Teilzeit arbeiten können wir auch noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Richtig? JA Wonach wird der Partnerschaftsbonus dann berechnet? Bekomme ich dann weiterhin so viel Elterngeld wie in den vorhergehenden Elterngeld-Plus-Monaten und mein Partner bekommt gleichzeitig dann auch noch Elterngeld?! Berechnet sich der Partnerschaftsbonus für meinen Freund dann nach der Höhe des zuvor erhaltenen ALG I? NACH DEN LETZTEN 12 MONATEN VOR DER GEBURT Liebe Grüße NB


Ani123

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Ich verstehe es nicht ganz, daher versuche ich es zusammenzufassen. Der Mutterschutz gilt als Basis-EG. Je nachdem wie lange der ist sind es 2 oder 3 Monate. Der KV möchte den 3. und 4. Lebensmonat ganz in EZ gehen. (Oder möchte er weiterhin TZ in EZ arbeiten?) Sie möchten vom 5-16 Monat EGplus nehmen. (Umgerechnet wären es 6 Basis-EG-Monate.) Möchten sie im 3 und 4. Lebensmonat nicht in EZ sein? Wenn nein, dann müssen sie arbeiten. Warum möchte der KV seine Selbständigkeit aufgeben und ALG1 bezogen? Er stellt sich damit bewusst auf die finanziellen Hilfen von der Agentur für Arbeit ein, was so nicht gedacht ist. Planen Sie TZ in EZ zu arbeiten während der Zeit wo sie EGplus beziehen? Warum möchten sie nur EGplus bis zum 16. Lebensmonat beziehen? Sie könnten es bis zum 2. Geburtstag bekommen, insofern sie im 3. und 4. Lebensmonat kein EG beziehen. Beziehen sie in der Zeit auch schon EG, dann können sie EGplus bis zum 21. bzw. 22. Lebensmonat bekommen (da ist das Ende des Mutterschutzes relevant, ob es im 3. Lebensmonat Basis-EG oder EGplus gibt). Wie es sich mit den Partnerschaftsmonaten verhält weiß ich nicht. Was sie machen können ist bis zu 32 Stunden / Woche TZ in EZ zu arbeiten trotz EGplus-Bezug. Es wird dann angerechnet. Sollten sie mehr Stunden arbeiten möchten können sie sich ab dem 1. Geburtstag das restliche EGplus in einem auszahlen lassen. Basis-EG kann nur bis zum 14. Monat des Kindes genommen werden bzw. EGplus über diesen Zeitraum hinaus ohne Unterbrechung ab dem 14. Monat.


KielSprotte

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Bist du sicher, dass dein Mann ALG1 erhalten würde? Hat er sich denn freiwillig weiterversichert?


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld bemisst sich bei deinem Partner auf das abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt..... Weil selbstständig Würde das ALG zählen, wären es 0€ je Monat .... Da Lohnersatzleistung.... Nur mal so am Rande


Mary-Dori

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Danke an GerneMama: Der Hinweis mit dem Stichwort Lohnersatzleistung ist sehr hilfreich. Und trotzdem gilt ja: Wenn das anzurechnende Einkommen sehr gering (oder eben 0€) ist, dann gibt's beim Elterngeld ja immer noch einen mindestsatz. In EG-Plusmonaten (und als Solches zählen ja die Partnerschaftsmonate) müssten das doch dann immer noch jeweils 150€ sein, die er bekommt. Und ich bekäme dann auch noch EG-Plus parallel. Richtig?


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld berechnet sich immer aus den Zeiten vor Geburt, egal wann man Elterngeld beziehen möchte Mindestsatz von 300€ bzw halbiert gibt es immer und auch parallel wenn beide zuhause bleiben


Mary-Dori

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Und zu Ani123: Ich gehe davon aus, dass ich nach der Geburt 2 Monate Mutterschutz habe (dem ist meines Wissens so, sofern das Kind keine Behinderungen hat und halbwegs Termingerecht das Licht der Welt erblickt). Mein Partner gilt immer noch als Selbständig, obwohl er seit 2 Jahren aus medizinischen Gründen fasst gar nicht mehr arbeitet und nur ganz vereinzelt noch Aufträge gemacht hat. Er hatte bisher jedoch immer noch damit gezögert sich arbeitsuchend zu melden. Und nun wollen wir die ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes voll für uns und unsere kleine Familie nutzen und uns auch die Möglichkeit offenhalten für mehrere Wochen am Stück weg zu fahren und unsere Großstadt zu verlassen. Daher wird er sich jetzt auch nicht mehr vor meiner Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung arbeitssuchend melden. Sobald er das getan hat, muss er nämlich jederzeit zu Gesprächsterminen mit seinem Jobvermitteler auf der Matte stehen können. In Kürze heißt das: Die ersten 6 Monate wird keiner von uns arbeiten. Aber unser recht sparsamer Lebensstil und ein stabiles finanzielles Polster lassen es zu, dass wir trotzdem über die Runden kommen werden. Wichtiger als die Frage, wie viel in den Monaten mit dem dünnsten Geldeingang rein kommt, ist für uns die Frage, welche Variante, die zu unseren Plänen passt, uns und unserer Familie über die gesamte Zeit gesehen am meisten einbringt. Ab September (Monat 7 nach Geburt des Kindes) stelle ich mir vor wieder in Teilzeit zu arbeiten, weil ich mich so kenne, dass es mir irgendwann einfach anfängt in den Fingern zu kribbeln und die Decke mir auf den Kopf zu fallen droht. Außerdem habe ich Projektideen, die sich hervorragend umsetzen lassen, wenn ich mein Baby immer dabei habe. Da habe ich einfach richtig Lust drauf! Es wird da im ganzen ersten Teilzeit-Jahr (und eventuell auch darüber hinaus) aber nur um 15-20h pro Woche gehen. Sobald ich erstmal mit Teilzeitarbeit und EG-Plus-Monaten angefangen habe, wollte ich damit weiter machen bis alle verbleibenden Elterngeldmonate aufgebraucht sind. Damit wir, wenn mein Freund dann nach seinem ALG I - Bezug wieder anfängt zu arbeiten, ggf. auch noch den Partnerschaftsbonus mitnehmen können, hatte ich den Gedanken durch 2 Monate Pause im EG-Bezug (3. & 4. Monat, während mein Partner den Minimalsatz Basis-Elterngeld bekommt), meinen EG-Plus-Bezug etwas zu strecken. In diesem Zusammenhang hatten Sie gefragt: "Möchten sie im 3 und 4. Lebensmonat nicht in EZ sein? Wenn nein, dann müssen sie arbeiten." Meine Idee war in diesen Monaten eventuell meinen Elterngeld-Bezug zu pausieren. Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden ist doch aber eine völlig andere Sache... dachte ich. Meine Elternzeit soll da auf jeden Fall weiter laufen!


Felica

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Er kann aber nicht mehrere Monate durch die Gegend reisen und ALG1 beziehen. Da er dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und für die partnerschaftsbonusmonate müsst ihr beide in dem Zeitraum arbeiten.


Mary-Dori

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Hallo Felica, deine Einwände sind uns bewusst. Das haben wir bedacht und ich hatte versucht das auch so darzustellen.Während unserer Familienintensivzeit+evtl. Reisezeit in den ersten 6 Monaten arbeitet mein Freund weiter wie in den letzten 2 Jahren auch: also quasi nicht. Er ist während dieser Zeit weiter selbständig. Sein Einkommen bleibt im Vergleich zu den beiden Vorjahren gleich. ALG I beantragt er erst danach. Und wie es dann in noch einmal fast zwei Jahren weiter geht wissen wir jetzt noch gar nicht. Ob er wieder arbeitsfähig wird, ob er dann mit seiner Selbständigkeit weiter macht etc. - all das können wir grade noch gar nicht absehen. Deshalb wollte ich aktuell nur wissen anhand welcher Zahlen sich sein Partnerschaftsbonus bemisst, falls wir dann beide in Teilzeit arbeiten und ob ich das richtig verstanden habe, dass wir ggf. beide gleichzeitig Partnerschaftsbonuszahlungen beziehen.


Mitglied inaktiv

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Auch hier nochmal der unterschied Partner Monate und BONUS Monate beim Elterngeld Zusammen habt ihr 14 Monate Anspruch auf Basis Elterngeld. Das berechnet sich immer aus den Zeiten vor Geburt bei jedem von euch. Diese Monate könnt ihr frei aufteilen, auch splitten in EG plus. Die Monate mit Mutterschutz sind dabei immer Basis und werden nicht ausgezahlt, weil es mit dem höheren Mutterschaftsgeld verrechnet wird. In den Bonus Monaten müssen beide in einem bestimmten Zeitrahmen (25-30 bzw neu 32 Wochenstunden) arbeiten. Erfüllt nur einer nicht die Voraussetzung erlischt dieser Anspruch.


Mary-Dori

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Hallo GerneMama, das ist mir auch klar. Wirkt das, was ich geschrieben habe an irgendeiner Stelle, als ob ich diesen Teil noch nicht verstanden habe? Habe ich irgendwo noch einen Denkfehler? Und die andere Frage, die für mich noch im Raum steht: Stimmt das, was Ani123 gesagt hat? Dass ich in Monaten in denen nur mein Partner Basiselterngeld bezieht automatisch arbeiten gehen müsste?! Oder müssen wir dann nur mit weniger Einkommen in diesen Monaten zurecht kommen und ich muss aufpassen, dass ich diese Monate bei meinem Arbeitgeber trotzdem als Elternzeit anmelde?!


Mitglied inaktiv

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Ich versuche mal zu verstehen... Du willst 6 Monate ganz zuhause bleiben und dein Partner bleibt selbständig. Danach willst du wieder Teilzeit arbeiten mit EG plus und dein Partner ALG beziehen??? Dein Partner kann doch auch Elterngeld beziehen, die Partner Monate. Ihr habt zusammen 14 frei zu verteilen


Mitglied inaktiv

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Was ani erzählt ist Quatsch Du musst Elternzeit komplett für die ersten beiden Lebensjahre anmelden. Meldest du nur z.b. 7 Monate, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung. Aber du darfst ja arbeiten, Teilzeit in Elternzeit Ihr könnt parallel Elterngeld beziehen!


Ani123

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@Gernemama Sie müssen in der Zeit, wo sie kein EG beziehen nicht arbeiten, da sie zu der Zeit noch in EZ sind. Das ging mir aus ihrem ersten Post nicht hervor. So wie sie es schreiben ist es umsetzbar. Stellt sich nur die Frage, ob sie beide ab Monat X (Beginn Partnerschaftsbonus) auf mind. 25 Wochenstunden kommt. Wenn das klappt dann können sie die Monate nutzen. Denken Sie bitte daran, dass sie sich in ihrem Erstantrag festlegen müssen wie lange sie EZ nehmen würden. Legen Sie sich sofort auf 2 Jahre oder mehr fest, so können sie die EZ ohne Zustimmung vom AG bis zum 3 Jahr verlängern. Anders ist das, wenn die Zeit unter 2 Jahre beträgt. Wenn sie dann verlängern möchten brauchen sie die Zustimmung vom AG. Möchten sie die EZ früher beenden benötigen sie die immer. Ich wünsche ihnen eine schöne EZ und Zeit als Familie. Ich hoffe, dass zu der Zeit reisen erlaubt ist und sie ihre Wünsche diesbezüglich erfüllen können.


Mitglied inaktiv

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@ ani Irgendwie blicke ich selber bei dem Post der Fragestellung nicht durch. Denk da ist auch Verwechslung von Partnermonaten (die 12+2 in den ersten 14 Lebensmonat) und Bonus Monaten, in denen beide arbeiten müssen.


Frau_H.

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Mitunter habe ich es überlesen. Aber ist er überhaupt vermittelbar? Du schreibst, dass er aus gesundheitlichen Gründen aktuell nur eingeschränkt arbeiten kann? Hinzu kommt ja der Einwand von KielSprotte: hat er überhaupt Anspruch auf AlG I aufgrund seiner vorangegangenen Selbstständigkeit? Nicht, dass ihr fest auf ALGI baut und am Ende kein Anspruch besteht.


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