Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld zweites Baby?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld zweites Baby?

TnaMUC

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Hallo Frau Bader, im Mai 2019 kam unser zweites Kind zur Welt (Kind 1 ist bereits 10 Jahre alt). Ich habe mich für das Elterngeld Plus ab Beginn entschieden, da mein Mann betrieblich bedingt einfach keine Elternzeit nehmen kann. Dieses beziehe ich seit August (Ende Mutterschaftsgeld war Juli) voraussichtlich bis Februar 2021. Nun bin ich aber nach sehr kurzer Zeit erneut schwanger geworden. Der voraussichtliche ET ist Mitte Juni 2020. Seit Anfang Oktober habe ich wieder angefangen zu arbeiten (nur wenige Stunden im Betrieb, Schwiegermama passt solange auf unseren kleinen Schatz auf). Welcher Zeitraum und welches Einkommen wird denn als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des dann neuen Elterngeldes herangezogen? Das zweite Kind ist nächstes Jahr knapp ein Jahr alt wenn dass dritte Kind kommt. Wird dann das Teilzeitgehalt herangezogen oder das Vollzeitgehalt wie für Kind 2? Denn wenn das Teilzeitgehalt herangezogen wird, würde ich sofort wieder aufhören zu arbeiten und mein Elterngeld Plus bis zur Entbindung "genießen". Und jemand sagte mir etwas von Elterngeld auszahlen lassen wegen 14 Monaten des zweiten Kindes weil es sonst verfällt?! Ich freue mich wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen können. VG und Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Lassen Sie sich das restliche EG von Kind 2 vor Beginn des Mutterschutzes von Kind 3 auszahlen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn dein drittes Kind auf die Welt kommt und dein zweites ist dann erst 1 Jahr alt, bekommst du das gleiche EG wie jetzt. Weil im Bezugszeitraum (12 Monate vor Geburt) du Elterngeld oder mutterschaftsgeld beziehst, wird das ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Die aktuelle ez kannst du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz abbrechen. Dein AG zahlt dann vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ja dein EG plus musst du in Basis Elterngeld umwandeln lassen also die Monate die du noch nicht bezogen hast


TnaMUC

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@Saarlandmami2: vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur nochmal zur Sicherheit ( denn irgendwie kann ich es kaum glauben): die Teilzeitbeschäftigung bis zum Beginn der Mutterschutzfrist ist also "unschädlich " für die Elterngeldberechnung? Die Ausklammerungstatbestände sind mir geläufig und dennoch es wundert mich einfach dass ich also tatsächlich arbeiten und mir somit bissl was dazuverdienen darf und das dies keine mindernde Auswirkung auf das neue Elterngeld haben wird Wann genau muss ich das EG Plus in EG Basis umwandeln und wie darf ich mir das vorstellen? Wird das dann in einem Betrag ausgezahlt? Oder soll ich es so schnell wie möglich umwandeln? nicht dass ich mich dann da vertue und ich während ich nun teilzeit arbeite noch EG gestrichen bekomme. Vielen lieben Dank für die Antwort vorab


Mitglied inaktiv

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Ich würde so EG plus in Basis umwandeln, dass im April das letzte EG fließt. Ja wirklich, du kannst teilzeit arbeiten oder auch nicht... Durch das EG im Zeitraum fallen die monate raus.


Ani123

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Du kannst dir das EGplus zum Beginn des Mutterschutzes als Einmalzahlung auszahlen lassen. Hat meine Schwester gemacht und ging problemlos. Somit brauchte sie nichts umwandeln lassen, sondern jedeglich anfordern, dass es als Einmalzahlung raus geht. Warum das ein Vorteil ist? Wird EGplus bezogen wird es, wenn es zeitgleich mit EG fürs 2.Kind bezogen wird, darauf angerechnet und entsprechend verringert sich das. Gibt es das EGplus nicht mehr, weil es vorher als Einmalzahlung rausgegangen ist, hat es keinen Einfluss auf das neue EG. Ob ein Umwandeln auf EG-Basis gut ist, kann ich nicht einschätzen, weil ich nicht weiß, wie hoch es in deinem Fall ist und ob eine TZ-Arbeit dann noch Sinn macht. Da würde ich mich erkundigen. Allerdings wirst du auch da eine Einmalzahlung zu Beginn des Mutterschutzes fordern können, weil mit Beginn des Mutterschutzes dir kein EG mehr zu steht (Insofern du die EZ fürs 1.Kind zu dahin beendest). EZ beenden zu Beginn des Mutterschutzes, um dafür den Lohn zu beziehen. Würdest du das nicht machen gibt es Lohn nach TZ. Das EG fürs 2.Kind wird sogar höher ausfallen als beim 1.Kind, weil du 1.) EG genau wie beim 1.Kind bekommen wirst und 2.) noch 10%Geschwisterbonus dazu kommt. Die verbliebene EZ vom 1.Kind (über 2 Jahre) kannst du bis zum 8.Geburtstag des Kindes noch nehmen und somit ist eine TZ-Arbeit (bis zu 30 Std./Woche) möglich.


luvi

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Hallo, Was du aber noch beachten solltest wenn du jetzt Teilzeit arbeitest: Elterngeld ist ja Lohnersatzleistung. Wenn du jetzt Teilzeit arbeitest, verringert sich dein jetziges Elterngeld. Die Freigrenzen für den Zuverdienst ändern sich, wenn du nicht mehr Elterngeld plus beziehst. LG luvi


Felica

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Wenn du EG Plus nachträglichcwegen Beginn neuen Mutterschutz in Basis-EG wandeln lässt ist das grundsätzlich der richtige Weg. Aber du arbeitest und das würde bedeuten das alles so umgerechnet wird wie wenn du mit Basis gearbeitet hättest. Ich würde also in deinem Falle durchaus überlegen mit dem arbeiten aufzuhören. Lass dich da am besten von der EG-Kasse beraten. EG wird so oder so das gleiche werden bzw wegen Geschwisterbonus sogar mehr. Dein Mann sollte schauen ob er es nich doch schafft 2 Monate EG für kind 2 zu nehmen um Geburtstermin von Kind 3. Evtl auch EG Plus mit 4 Monaten. Ihr hättet dann ja dein Mutterschaftsgeld, plus TZ-gehalt von ihm und sein EG plus.


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