nscherer
Guten Tag Frau Bader, folgende Eckdaten: ET: 15.07.2014 Beginn Mutterschutz: 03.06.2014 tatsächlicher Geburtstermin: 11.06.2014 Stuerklasse 5 bis 31.12.2013 Steuerklasse 3 ab 01.01.2014 In meinem Antrag auf Elterngeld hatte ich den Verzicht auf Ausklammerung des Mutterschaftsmonats Juni gestellt, da wir durch einen verspäteten Steuerklassenwechsel nur mit Berücksichtigung des Monats Juni auf die 6 Monate in Steuerklasse 3 kommen würden. Bei der Bewilligung des Elterngeldes wurde mir nun mitgeteilt, dass die 12 Monate vor dem Monat der Geburt maßgeblich seien und somit der Geburtstmonat nicht berücksichtig werden könne. Gibt es hier im Hinblick auf die Frühgeburt nicht doch irgendeine Möglichkeit, dass der Monat der Mutterschutzfrist (in meinem Fall ja gleichgesetz mit dem Geburtsmonat) bei der Berechnung berücksichtig werden kann? Ansonsten hätte ich ja gar keine Möglichkeit in Falle einer Frühgeburt auf den Verzicht der Ausklammerung... Es gehen mir somit jeden Monat über 230 Euro "verloren". Vielen Dank & Gruß N. Scherer
Hallo, ärgerlich aber nach meinem Wissen nicht zu ändern. Interessanter FAll, muss ich drüber nachdenken. Liebe Grüße NB
limojf
Hallo Frau Scherer, Wird Geburtsmonat zur Berechnung des Elterngelds berücksichtigt? Mein Sohn ist sechs Wochen zu früh geboren. Ich habe auch meine Steuerkalsse gewechselt. Aber es ist ein Monat später. Wir wollen den Gebrutsmonat zur Berechnung des Elterngelds berücksichtigen. Wenn Gebrutsmonat bei Ihnen berücksichtigt würde, können Sie uns mitteilen, wie haben Sie die Sache erledigt? Viele Danke Zheng Zhao
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