Karen30
Guten Tag Frau Bader, Ich halte eig nicht viel von kühler Berechnung wenn’s um die Kinderplanung geht aber da ich grad kurz vor der Entbindung (ET 20.02.19)stehe und immer mehr darüber höre wollte ich nun doch mal genau nachfragen. Ich werde nach der Entbindung noch 8 Wochen Mutterschutz genießen und dann für 20 Monate in Teilzeit arbeiten (hab Elterngeld plus beantragt-Hauptjob 25 std Minijobs 5 std)würde dann, wenn ich innerhalb der 20 Monate schwanger werde die Teilzeitbeschäftigung als berechnungszeitraum für das Elterngeld des 2 Kindes genommen??man ließt immer wieder das die ersten 14monate (2 Mutterschutz 12 Elterngeld plus)nicht als berechnungszeitraum genommen werden aber alle die danach folgen.stimmt das so?
Hallo, ja, das stimmt zu. Es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes zum Bemessungszeitraum genommen. Monate mit Mutterschaftsgeldbezug vom zweiten Kind werden ausgeklammert, ebenso Elterngeld Monate vom ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja das stimmt so. Es können maximal die ersten 14 Lebensmonate als Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Dafür werden dann alte Lohnabrechnungen berücksichtigt. Alles was ab dem 15. Lebensmonat folgt kann nicht mehr ausgeklammert werden und es zählt das, was in diesen Monaten tatsächlich verdient wurde.
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