Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum elterngeld bei Mischeinkünften

Frage: Bemessungszeitraum elterngeld bei Mischeinkünften

AlexaSchu

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich beziehe noch bis Ende März 2019 Eltergeld. Dann möchte ich ein Nebengewerbe anmelden. Wir möchten nächstes Jahr noch ein Kind bekommen. Ich habe im Internet den eltergeld Rechner genutzt und folgenen Fall eingetippt. Eltergeldbezug März 2018 - März 2019 Gewerbebetrieb ab April 2019 Geburt zukünftiges Kind August 2020 Nun zeigt das System mir als bemessungszeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017 Da wäre ja super, da ich da vollzeit arbeiten gegangen bin. Stimmt das denn? Ich dachte bei mischeinküfte wäre dann das Jahr vor der Geburt also in meinem Beispiel Januar 2019-dezember 2019. Oder wird das ausgeklammert, weil ich da teilweise noch im elterngeld Bezug war? Wäre ja sinnvoll im Voraus zu wissen. Ich hoffe meine Erklärung war plausibel. Danke schonmal für ihre Antwort. Freundliche Grüße Alexandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, man kann aber Kalenderjahre, in dem man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen hat ausklammern. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ja, Jahre mit Elterngeldbezug werden hier auf Wunsch (nicht automatisch!) ausgeklammert. Du hast quasi die Wahl, ob du 2019, 2018 oder eben 2017 zugrunde legen willst.


AlexaSchu

Beitrag melden

Hallo Dojii Auch, wenn ich in 2019 nur 3 Monate eltergeld bezug habe? Das wäre ja super. Dachte bei selbstständigkeit wird automatisch das letzte kalenderjahr vor Geburt genommen also komplett 2019. Aber dadurch ich 3 Monate eltergeld bezogen habe, kann ich 2019 ausklammern, richtig? Sorry das ich so genau frage. Aber es dreht sich hier um ne Menge Geld haben oder nicht haben. Danke und beste Grüße Alexandra


Dojii

Beitrag melden

Tatsächlich reicht schon ein einziger Tag Elterngeld in dem Jahr aus, damit du das Recht hast, das Jahr auszuklammern. Wichtig ist, dass du das Gewerbe über den Steuerbescheid 2019 oder 2020 nachweisen kannst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...