AlexaSchu
Hallo Frau Bader, Ich beziehe noch bis Ende März 2019 Eltergeld. Dann möchte ich ein Nebengewerbe anmelden. Wir möchten nächstes Jahr noch ein Kind bekommen. Ich habe im Internet den eltergeld Rechner genutzt und folgenen Fall eingetippt. Eltergeldbezug März 2018 - März 2019 Gewerbebetrieb ab April 2019 Geburt zukünftiges Kind August 2020 Nun zeigt das System mir als bemessungszeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017 Da wäre ja super, da ich da vollzeit arbeiten gegangen bin. Stimmt das denn? Ich dachte bei mischeinküfte wäre dann das Jahr vor der Geburt also in meinem Beispiel Januar 2019-dezember 2019. Oder wird das ausgeklammert, weil ich da teilweise noch im elterngeld Bezug war? Wäre ja sinnvoll im Voraus zu wissen. Ich hoffe meine Erklärung war plausibel. Danke schonmal für ihre Antwort. Freundliche Grüße Alexandra
Hallo, es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, man kann aber Kalenderjahre, in dem man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen hat ausklammern. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, Jahre mit Elterngeldbezug werden hier auf Wunsch (nicht automatisch!) ausgeklammert. Du hast quasi die Wahl, ob du 2019, 2018 oder eben 2017 zugrunde legen willst.
AlexaSchu
Hallo Dojii Auch, wenn ich in 2019 nur 3 Monate eltergeld bezug habe? Das wäre ja super. Dachte bei selbstständigkeit wird automatisch das letzte kalenderjahr vor Geburt genommen also komplett 2019. Aber dadurch ich 3 Monate eltergeld bezogen habe, kann ich 2019 ausklammern, richtig? Sorry das ich so genau frage. Aber es dreht sich hier um ne Menge Geld haben oder nicht haben. Danke und beste Grüße Alexandra
Dojii
Tatsächlich reicht schon ein einziger Tag Elterngeld in dem Jahr aus, damit du das Recht hast, das Jahr auszuklammern. Wichtig ist, dass du das Gewerbe über den Steuerbescheid 2019 oder 2020 nachweisen kannst.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Krank nach Elternzeit
- Krank nach Elternzeit
- Unterhaltspflichtiger Papa in Elternzeit - Neuberechnung durch Exfrau
- Kindergarten ausschluss
- Verdienst bei 2.