Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekommt man sein Lohn während man in der Elternzeit ist bei der zweiten Schwangerschaft ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bekommt man sein Lohn während man in der Elternzeit ist bei der zweiten Schwangerschaft ?

MN-Veronica

Beitrag melden

Hallo , Ich habe im Juni 2013 eine Tochter zur Welt gebracht und habe somit eine elternzeit von drei Jahren genommen. D.h ich müsste im Juni 2016 wieder arbeiten gehen. Ich habe im dritten Monat ein beschäftigungs verbot von meinen Frauen Arzt erhalten. Aber was wäre wenn ich jetzt noch mal schwanger werde ? Stimmt das, dass ich dann automatisch in ein Beschäftigungsverbot komme ? Und das mein Arbeitgeber mich wieder während meiner zweiten Schwangerschaft normal bezahle muss ? Steht mir dann mein Gehalt zu ? Und wie wäre es dann mit dem Elterngeld ? Ich bitte um eine Antwort ... Danke im Voraus ☺&039;


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, automatisch nicht - aber die Gründe werden sich ja nicht geändert haben. Das BV greift erst ab dem ersten Tag nach der EZ-also, wenn Sie wieder arbeiten müssten Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, ab Juni 2016 würdest Du dann den Lohn bekommen. Vorher besteht ja keine Gefahr. Elterngeld je nachdem wann Du schwanger wirst und wie viele Monate da noch mit Lohn in die 12 Berechnungsmonate fallen. Aktuell bekommst Du den Mindestsatz. Hattest ja kein Einkommen die letzten 12 Monate.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Sternenschnuppe hat zwar Recht, aber ich möchte doch einwenden, daß es kein automatisches Beschäftigungsverbot gibt, nur weil es bei der ersten Schwangerschaft eines gab.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das stimmt. Weswegen hattest Du denn eines ? Am Job generell scheint es nicht zu liegen, sonst hättest Du es sofort bekommen.


MN-Veronica

Beitrag melden

Also wenn ich jetzt so im April schwanger werden würde, würde ich ab Juni mein gehalt bekommen was ich vor meiner ersten Schwangerschaft bekommen habe ? Und das BV hab ich um ehrlich zu sagen einfach bekommen weil ich immer wieder geklagt habe wegen lange stehen und Rücken Schmerzen dann musste ich viel schweres tragen ... :-(


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Dann ist ein erneutes BV zumindest fraglich. Die Richtlinien haben sich deutlich verschärft, weil viele es ausgenutzt haben. Was arbeitest Du denn, gib es Einsatzmöglichkeiten die schwangerenfreundlich sind ? Kannst Du Deinen alten Arbeitsplatz denn wieder antreten, wenn es nicht mit der Schwangerschaft klappt zu Deinem Wunschtermin ? Sonst kommt das nächste Problem auf Dich zu. 3 Monate vorher muss man das klären.


MN-Veronica

Beitrag melden

Ich arbeite im Verkauf und das in einem kleinen betreib .. Mein Chef macht alles andere selber Büro arbeiten und so weiter ! Ich hatte schon mit mein Chef gesprochen ich könnte Juni wieder arbeiten gehen zwar nicht mehr im Vollzeit sondern Teilzeit ! Aber verträglich ist noch nichts gemacht ?! Also das mit den BV wäre mir nicht wichtig ich würde auch arbeiten gehen wenn es sein muss ... Aber was wäre wenn ich vorher schwanger bin während meiner Elternzeit ? Müsste ich den vorher also beenden und neuen beantragen ? Und somit bekomme ich mein Lohn wie vorher schon bekam ? Zahlt das dann der AG ?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Was willst Du beenden ? Wenn Du schwanger bist in Elternzeit ist das egal, musst ja eh nicht arbeiten. Ab Ende Elternzeit gehst Du wieder arbeiten oder erhältst ein BV und musst nicht hin. Auf jeden Fall musst Du vorbereitet sein was ist, wenn Du nicht so wie geplant schwanger bist. Also Betreuung organisieren, Teilzeitvertrag ausmachen, oder kündigen wenn ihr nicht zusammenkommt und Du den alten Vertrag nicht mehr erfüllen kannst oder willst. Vorher die Elternzeit beenden um ein BV einzureichen ist auf jeden Fall verboten und wird geahndet.


malini

Beitrag melden

Solange nichts Neues vertraglich vereinbart ist, gilt der Vollzeitvertrag weiter. Elternzeit kannst du nicht vorzeitig beenden, wenn du in der Elternzeit schwanger wirst, läuft diese weiter bis zum regulären Ende. Nach dem Ende gehst du erstmal wieder arbeiten (was dann vertraglich vereinbart ist) bis zum neuen Mutterschutz oder dem neuen BV (sofern es eines gibt). Lohn gibt's dann so, wie der Vertrag lautet. Irgendwann musst du es ja schriftlich machen, wieviel du wieder arbeitest nach der Elternzeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A ...

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5 ...

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, diese endet im nächsten Monat. Wenn ich meinem Arbeitgeber mitteile,das ich wieder schwanger bin, werde ich automatisch ins Beschäftigungsverbot gehen ( dies war beim ersten Kind auch der Fall, da ich in der Pflege arbeite).   Meine Frage ist folgende    In wieweit ...

Guten Abend Frau Bader, ich möchte meine Elternzeit aufgrund von erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden. Wie muss ich vorgehen, um erneut Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss zu erhalten und welche Fristen muss ich einhalten? Ich weiß lediglich, dass ich den Arbeitgeber informieren muss und meine Elternzeit einen Tag vor dem neuen M ...

Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt.  Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...