Maree25
Hallo Frau Bader, Meine Frage ist vllt. Etwas komplex. Ich bin seit 10 Monaten in einem befristeten Arbeitsvertrag der Vertrag wurde jetzt noch einmal auf 12 Monate verlängert auch befristet was passiert mit meinem Anspruch auf Elterngeld wenn ich jetzt schwanger werde und der Vertrag nach den 22 Monaten ausläuft . Habe ich dann nur einen gesetzlichen mindest Anspruch auf 300€ Elterngeld? Oder wird das Elterngeld an meinem Einkommen der letzten 12 bzw. 22 Monate berechnet in denen ich ein Erwerbseinkommen hatte ganz unabhängig davon ob ich nach der Schwangerschaft weiter beschäftigt werde oder nicht? Mir ist einfach nicht ganz klar auf was ich Anspruch habe wenn nach der Geburt des Kindes der Vertrag ausläuft. Ich hoffe sie können Licht ins dunkle bringen. Ich Danke schon im voraus. Grüße Maree
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, egal, ob der Vertrag endet oder nicht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es zählen immer die vergangenen 12 Monate Du solltest Dir aber Gedanken machen ab wann Du wieder arbeiten willst. Die Krankenkasse ist nur beitragsfrei, solange Du Elterngeld bekommst. Bist Du verheiratet und Dein Mann gesetzlich versichert ?
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