Luna12345
Hallo Frau Bader, Ich habe vor kurzem, (2 Monate vor der Beendigung meines befristeten ein jährigen Arbeitsvertrags) aus gesundheitlichen Gründen gekündigt und beziehe jetzt den Mindestbetrag beim Arbeitsamt (alg1). Ich bin zur Zeit im 4 Monat schwanger und frage mich, ob mir nach der Geburt Elterngeld zusteht. Ich bedanke mich im Voraus. Lg Luna
Hallo, das EG wird berechnet nch dem bverdienst der letzten 12 Mo. Mo. mit ArbGeld 1 zählen also 0 € Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der Mindestsatz von 300€ steht jedem zu. Seit wann bekommst Du denn ALG1 und wann beginnt der Mutterschutz ?
Luna12345
Hey, ich bin seit dem 8. April arbeitslos gemeldet und mein geburtstermin ist der 21.10.16
Sternenschnuppe
ALG1 zählt für das Elterngeld mit 0€. Was war vor April ? Krankengeld oder Einkommen ?
Philomena0303
Aus gesundheitlichen Gründen kündigst du einen Job? Dafür gibt es Krankschreibungen...
Luna12345
Habe vor August normales Gehalt bekommen.
Luna12345
Habe vor April normales Gehalt bekommen.
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