Ankato
Am 21.05.15 endet meine 3 jährige Elternzeit.Nun bin ich erneut schwanger,Entbindungstermin ist der 2.10.15. Ich müsste also am 22.05- zum Mutterschutz wieder anfangen zu arbeiten, Vollzeit im Kindergarten. Nun habe ich eine Rötelnimmunität und durfte schon in der letzten Schwangerschaft nicht arbeiten. Ich würde also auch im Mai wieder ein Arbeitsverbot bekommen. Nun meine Frage, bekomme ich als Elterngeld dann den Mindestsatz, da ich nicht wieder arbeiten darf, oder bekomme ich die 67 Prozent meines alten Gehalts? Bzw, würde ich wieder Lohn bekommen ab Mai, obwohl ich nicht arbeiten darf? Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo, Sie bekommen nach Beendigung der ersten Elternzeit den ganz normalen vollen Lohn weiter. die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind ergibt sich aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Und da zählt der Mutterschaftslohn, also das Geld, das sie im Beschäftigungsverbot bekommen haben, wie normaler Lohn. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du verwechselst was! Wenn Du wirklich ein BV bekommst, dann bekommst du vom 22.05.15 bis zum Mutterschutz 100% des Gehaltes was du dann auch bekommen würdest wie wenn du arbeitest. Und dann eben Mutterschaftsgeld. Also wie bei der ersten Schwangerschaft auch. An Elterngeld bekommst du dann ca 67% der letzten 12 Monate von vor dem Mutterschutz. Da das aber nicht viele Monate mit Verdienst sind, wird das kaum mehr als der Mindestsatz von 300 € werden. Sähe anders aus wenn du zB innerhalb der Elternzeit Teilzeit gearbeitest hättest. Oder eben erst etwas später schwanger geworden wärst bzw sehr viel früher (ET 2tes Kind hätte dann so um den 15ten Lebensmonat des 1ten Kindes liegen müssen).
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