Selina1991
Guten Abend Frau Bader Ich bin verzweifelt und traue meinem eigenen Sachbearbeiter für Elterngeld nicht. Mein erstes Kind ist am 15.08.2022 zu Welt gekommen, nun bin ich wieder Schwanger und ET soll eigentlich der 05.10.2023 sein. Mein Sachbearbeiter meinte aber das mein Kind spätestens am 30.09.2023 zur Welt kommen muss damit ich die selbe Höhe Elterngeld bekomme plus den Geschwisterbonus. Mein alter Job ging damals nur bis zum 30.06.2022 und bin deshalb ohne Job und bekomme auch dieses Mal so wie beim ersten Mal keine Mutterschaftsgeld. Ist das richtig das ich das selbe Elterngeld bekomme wenn ich spätestens mein zweites Kind am 30.09.2023 zur Welt bringe ? P.S Ich kann nicht mehr ruhig schlafen da es unser Finanzieller Ruin wäre wenn das falsch ist was mein Sachbearbeiter gesagt hat. Mit freundlichen Grüßen Selina
Hallo, es zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage. Monate mit EG eines vorherigen KIndes können Sie ausklammern bis zu dessen 14. Lebensmonat. Selbst wenn nicht, fällt ja nicht das ganze EG weg, es vermindert sich nur um einen/ zwei Monate. Dafür erhält man den Geschwisterbonus, so dass es im ergebnis keinen wesentlichen Unterschied machen wird (das hängt natürlich von den Einkünften vor der ersten Geburt ab). Liebe Grüße NB
Bone
Mit welcher Begründung hat das Arbeitsamt 2022 das ALG1 abgelehnt? Bestände jetzt Anspruch als ALG1? Wurde das bereits in die Wege geleitet?
Dojii
Hast du damals 12 Monate Basiselterngeld genommen? Davon ausgehend hat dein Sachbearbeiter Recht. Aber so katastrophal wie du glaubst ist es nicht. Das neue Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten vor Geburt. Monate Mit Elterngeldbezug können ausgeklammert und durch Lohnabrechnungen ersetzt werden, die bei deinem ersten Kind genutzt wurden. Beispiel: Dein neues Kind kommt 09/2023. Dann errechnet sich dein Elterngeld aus 09/22 bis 08/23. In allen diesen 12 Monaten hast du aber Elterngeld für dein Vorkind bekommen. Also würde das neue Elterngeld mit den selben 12 Monaten berechnet werden wie das erste Kind. Also gleiches Elterngeld wie beim Vorkind. Kommt dein Kind aber erst 10/23, errechnet sich das neue Elterngeld aus 10/22 bis 09(23. 09/23 hast du aber kein Elterngeld mehr bekommen, also kann dieser Monat nicht ausgeklammert werden. Das heißt es können nur 11 statt 12 alte Lohnabrechnungen genutzt werden, der Monat 09/23 wird mit 0 EUR in die Berechnung eingehen und das neue Elterngeld entsprechend verringern. Aber du würdest immer noch Elterngeld auf Basis von 11 Lohnabrechnungen bekommen. Der Verlust ist also nicht so schlimm.
MamaausM2
Du hattest doch beim ersten Kind auch kein Elterngeld auf Basis von 12 Monaten erhalten. Sondern nur bis 6/22 Jetzt hast du evtl einen Monat weniger bei ET 10/23. Ich würde mich dringend ums Mutterschaftsgeld kümmern. Bei Anspruch ALG bekommst du nämlich Mutterschaftsgeld
Selina1991
ALG1 stand mir nicht zu weil mein Job bis zum 30.06.2022 befristet war und ich ab dem 03.07.2022 in Mutterschutz war demnach bin ich für die nicht interessant für den Arbeitsmarkt und wegen der 3 Tage habe ich natürlich auch von der Krankenkasse nichts erhalten. ALG2 steht mir auch nicht zu da mein Mann in deren Augen zu viel verdient. Naja und jetzt genau das selbe. Ich bin in Elternzeit und während Elterngeld wieder schwanger geworden habe demnach natürlich keinen neuen Job angefangen und bekomme wieder nichts von der Krankenkasse Arbeitgeber oder ALG. Meine einzigen Einkünfte waren nur Elterngeld mit knapp über 500€ und die 250€ Kindergeld. Ich verstehe leider nicht was ausklammern bedeutet. Ist das gut oder schlecht ? Ach ja jemand schrieb noch was von Lohnabrechnungen werden für das zweite Kind berechnet. Wie gesagt es gibt keine Meine letzten 12 Monate von 08/22 bis 07/23 gab es nur Elterngeld und Kindergeld.
Succero
Na du armes Opfer. Ob der Job nun befristet war oder nicht spielt für ALG1 erstmal keine Rolle, ebenso wenig wie eine Schwangerschaft. Auch 3 Tage vor MuSch hätten Sie dich genommen, wenn sonst die Bedingungen erfüllt sind. Wenn du darauf verzichtest, musst du auch die Verantwortung für die Folgen - nämlich kein Geld im MuSch - übernehmen.
Selina1991
Was bist du denn für ein frecher Vogel. ALG1 ist für die die wieder neue Arbeit aufnehmen können und das bin ich ja wohl kaum im Mutterschutz. Wenn man überhaupt keine Ahnung hat und nicht lesen kann dann sollte man einfach mal die fresse halten. Unglaublich das so jemand überhaupt irgendwo drauf Antworten kann.
misses-cat
Na das ist so nicht richtig, pass mal auf, Theoretisch hättest du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten können , das Arbeitsamt hätte das hinnehmen müssen und du hättest alg1 bekommen, du hättest dich auch 3 Tage arbeitslos melden können und wärst dann in den Mutterschutz gegangen, du hättest mutterschutzleistungen in Höhe des krankengeldes bekommen, Es ist egal das dich hochschwanger keiner eingestellt hätte du darfst halt nicht schlechter gestellt werden als nicht schwanger auch nicht vom staat. Ich vermute das du beim Arbeitsamt einfach einen scheiß erzählt bekommen hast
Succero
Ich bin kein frecher Vogel :-D und ich habe sogar viel Ahnung davon. Du hättest die 3 Tage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden und ALG1 hätte dir von diesem Gesichtspunkt heraus zugestanden. Dass dich schwanger vermutlich niemand mehr will und du für die paar Tage eh keine Lust mehr hattest, spielt vielleicht für dich persönlich eine Rolle, aber nicht für den Rechtsanspruch. Es bleibt dabei, die Opferrolle hilft dir nicht weiter.
Neverland
Selbst schuld - nach deiner Pamperei hier. Natürlich hattest du Anspruch auf ALG1, auch für diese 3 Tage. Damit hattest du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hast du nicht gemacht und damit die 3 Tage plus das Mutterschaftsgeld für das Kind verschenkt. Dafür kann niemand anderes etwas für als du selbst. Jetzt machst du wieder den gleichen Fehler. Und pampst Leute noch an welche dir helfen. Da macht Hilfe richtig Spaß. Wenn Du so viel Geld hast was du verschenken kannst - mach weiter. Falls nicht, wäre wohl eine Entschuldigung hilfreich und dann würde ich mich mal schleunigst beim AA als arbeitssuchend melden. Sofern du eine Kinderbetreuung hast. Ansonsten wird es wohl darauf hinauslaufen was der Berater gesagt hat, du verlierst die beiden Monate. Wäre anders, hättest du dich sofort um Lösung gekümmert sobald du den positiven Test hattest. oder du beim ersten Kind deine Ansprüche nicht einfach verschenkt hättest. Hoffe das das Kind noch im September kommt, dann verlierst du gar keinen Monat.
MamaausM2
Hättest du vor deinem ersten Kind hier gefragt, wäre dir rechtssicher mitgeteilt worden, dass du dich arbeitslos melden kannst.
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