Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bekanntgabe der Elternzeit beim chef

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: bekanntgabe der Elternzeit beim chef

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Hallo, ich bin in der 31 SSW. Der geplante Geburtstermin ist der 17.12.09 Mutterschutz beginnt am 5.11.09 davor habe ich noch Urlaub ab dem 27.10.09 bis zu Meinem Urlaub bin ich jetzt Krankgeschrieben. Bis wann muss ich meinem Chef mitteilen wie lange ich Elternzeit nehme? und muss das Schriftlich erfolgen? Muss ich das genaue Datum mit eintragen? oder kann das formlos erfolgen? vielen Dank für Ihre hilfe Sally


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bkannt geben muss es wenn in mutterschutz gehst. ja kann formlos sein.


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Das stimmt nicht. Bekannt gibst du deine Elternzeit spätestens eine Woche nach der Entbindung mit dem genauen Geburtstermin. Ich habe das Schreiben schon fertig, mein Freund muss dann nur noch die Daten einsetzen und es in die Post stecken. Das ganze sollte schriftlich erfolgen. lg Sasumm


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Dauer der Elternzeit muß man 7 Wochen vor deren Beginn mitteilen. Das KANN 1 Woche nach der Geburt sein, muß aber nicht, je nachdem wann das Kind schlüpft und obn es eine Frühgeburt ist. Sinnvoll ist imer, mit genauem Datum anzugeben, wann Deinm letzter Tag der Eltrernzeit ist. Für die ersten 2 Jahre mußt Du Dich verbindlich festlegen, das 3. Jahr kannst Du später nachmelden. Alles Gute! Désirée P. S. Du kannst Dich auch bis zum Beginn des Muchu krankschreiben lassen wenn Du krank bist, der Urlaub verfällt ja nicht...


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