Guten Tag, mich würde interessieren, ob ich während der Elternzeit GKV Beitrag entrichten muss. Hier unsere Situation: - ich gehe in 08/2013 in Elternzeit - mein Arbeitgeber hat mir bestätigt, dass aufgrund des Übersteigens der Beitragsbemessungsgrenze meine Versicherungspflicht am 31.12.2012 geendet hat. Seit dem 1.1.2013 bin ich somit freiwillig in der GKV - mein Mann ist in der PKV versichert, jedoch seit 01.07. arbeitssuchend gemeldet. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht jedoch erst ab dem 01.11. wegen der Sperrfrist, dann wird er auch in die GKV wechseln. Muss ich damit für die gesamte Elternzeit einen GKV Beitrag entrichten oder nur bis zum 1.11?
von Kaprie am 07.07.2013, 18:44