Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es ist schön, ein forum gefunden zu haben, wo einem in Rechtsfragen geholfen werden kann. Nun meine Frage: Ich bin nicht verheiratet und stand vor der Geburt und auch jetzt in keinem Arbeitsverhältnis. Die TKK berechnet mir dennoch Beiträge zur freiwilligen Versicherung, wodurch auch meine Tochter (5 Monate) mitversichert ist. Da ich aber kein eigenes Einjommen beziehe, frage ich mich, ob es rechtens ist, daß mein Freund diese Beiträge für mich mit aufbringen soll. Wären wir verheiratet, wäre ich Familienverischert, ohne daß er für mich extra zahlen müßte. Wo bleibt da die Gleichstellung zwischen Verheirateten Paaren und Paaren in einem eheähnlichem Verhältnis?
Liebe Vonny, das Grundgesetz schützt die Ehe, nicht aber die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Eine Gleichstellung ist also vom Gesetzgeber gar nicht gewollt. N. Bader
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Gibt es einen Unterschied in der Höhe des Elterngeldes, wenn wir in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind?
Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.
Guten Abend Frau Bader. Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren . November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet. Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei . ...
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Hallo Frau Bader, folgende Frage- ich weis nicht ob ich bei Ihnen richtig bin... Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich bin freiwillig versichert da mein Einkommen vor der EZ über der JAEG lag, aktuell bin ich aber Beitragsfrei für die Zeit der Elternzeit. Würde ich jetzt in der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausführen, müsste ich s ...
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