Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beim Elterngeld wurden Zuschläge nicht berücksichtigt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beim Elterngeld wurden Zuschläge nicht berücksichtigt

Kattti

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Hallo Ich bekomme Elterngeld auf ein Jahr. Mein Gehalt besteht aus meinem Gehalt, Zuschlägen für Wochendarbeit Nachtarbeit etc. und für eine Leitungstätigkeit. So müsste ich eigentlich den Höchstsatz bekommen. Es wurde aber nur das Gehalt ohne Zuschläge berechnet. Ist das so Richtig? Wenn nicht was kann ich tun? Das sind nun ca. 500€ weniger als gedacht. Bei meinem Mann ist es so, dass er Gehalt und Provision bekommt. Die Provision wurde mit eingerechnet. Warum? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie auf die Lohnabrechnung. Steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 EStG werden nicht berücksichtigt.Dazu gehören Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3b EStG. Liebe Grüße NB


HeyDu!

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Vorab zum Lesen :-) https://m.rund-ums-baby.de/recht/Zuschlaege-bei-der-Elterngeldberechnung_177985.htm


misses-cat

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Zuschläge werden nicht mit berechnet beim Eltern Geld


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