Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur Zeit in der Elternzeit(im öffentlichen Fienst beschäftigt). Ich habe nächsten Monat eine sehr kostspielige Zahnbehandlung( Eigenanteil ca.1600,-). Ich habe gehört, dass man vom AG Beihilfe bekommen kann, auch wenn man gesetzlich KV ist. Stimmt das? Gilt das auch in der Elternzeit?Wenn ja, wieviel % trägt der AG? Gruß Nicki
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja, Du bekommst etwas, auch in der Elternzeit. Soweit ich weiß, ist das allerdings kein fester Prozentsatz, sondern wird (anhand des Kostenvoranschlages sowie anhand der Summe, die die gesetzliche KV übernimmt, individuell ermittelt). Daher direkt um eine extra Ausfertigung des Kostenvoranschlages für die Beihilfestelle bitten. Am besten bitte auch die gesetzliche KV, Dir eine Bescheinigung für die Beihilfestelle auszustellen, wieviel von dort übernommen wird.
Mitglied inaktiv
Hi, da wurde in den vergangenen Jahren veradammt viel gestrichen! Ruf mal beim Personalbüro oder der zuständigen Beihilfestelle an. Ich gehe davon aus, dass es dafür für Angestellte keine Beihilfe für Zahnbehandlungen mehr gibt. cu
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