fleur.mangoo
Huhu, noch eine rechtliche Frage zu meinem neuen Job... Mein AG meinte ich soll in meinem Dienst von 12-16 Uhr eine Pause von 30 min nehmen, und somit bis 16.30Uhr bleiben. Ich möchte keine Pause in den nur 4Std. machen. Muss man ja erst ab 6Std. machen. Kann mich der Ag dazu "zwingen", und mir ggf von den 4Std., also 12-16 Uhr, mir nur 3,5Std. anrechnen??? Begründung des Ag: Ab 13 Uhr ist Mittagsruhe und weniger zu tun., deshalb ist die Pause zu nehmen u bis 16.30Uhr zu arbeiten, um die vollen 4 Std. angerechnet zu bekommen. Lg und vielen Dank für den Rat! :)
Hallo, das darf er - er kann ja betriebliche Belange nennen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bist leider im Irrtum. Die Pause ist SPÄTESTENS nach 6 Std. zu nehmen, kann aber auch jederzeit früher geschehen. Der Betrieb hat das Recht, die Lage der Pause anzuordnen. Und hier liegen betriebliche Gründe vor, die eine Pause ab 13 Uhr rechtfertigen.
mellomania
wieviele mitarbeiter habt ihr? ist ein personalrat bzw. betriebsrat vorhanden? der muss zu dieser regelung zustimmen. aber uriah hat recht, der AG kann pausen ansetzen. entweder 2 mal 15 minunten oder 30. gesetzlich vorgeschrieben ist das an sich erst ab 6 stunden, aber vorher kann der AG nach Auftragslage das so gestalten. wenn z.g. ein apotheke zu hat von 12.30 bis 14 uhr kann in dieser zeit die pause erfolgen. steht hierzu was in deinem arbeitsvertrag? die pausen dürfen aber nicht am beginn der arbeitszeit und nicht am ende liegen.
cube
Das "muss Pause machen" bezieht sich auf die Pflicht des Arbeitgebers, bei einer Arbeitszeit ab 6 Std. eine Pause zu gewähren. Es gibt aber kein Recht des Arbeitnehmers, bei unter 6 Std. Arbeitszeit, auf eine betrieblich angeordnete Pause verzichten zu dürfen, um so sein Arbeitsende vorziehen zu können. Also ja, der AG kann anordnen, dass auch unter 6 Std. Arbeitszeit eine Pause gemacht werden soll. Insbesondere dann, wenn betriebliche Belange dafür sprechen, die Arbeitszeit eben entsprechend zu verteilen. Das nennt sich Direktionsrecht des Arbeitgebers. Und nein, du kannst dich dem, was vertraglich vereinbart ist, nicht einfach widersetzen und nur 3,5 Std. arbeiten. Damit würdest du vertragsbrüchig. Ich gehe auch davon aus, dass im Vertrag dann offenbar so etwas steht wie "zwischen 10 und 18 Uhr 4 Std. tägliche Arbeitszeit" - und alleine darüber hat der AG das Recht, dich innerhalb dieser Zeit so einzuplanen, wie es die betrieblichen Belange erfordern. Steht in deinem Vertrag allerdings ganz konkret "täglich von 12-16 Uhr" - dann kann er nicht hingehen und verlangen, dass du bis 16.30 Uhr bleibst.
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