Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Begleiteter Umgang - Wohl der Kinder

Frage: Begleiteter Umgang - Wohl der Kinder

Susan25

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Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie mir die Frage zu der Fotoerlaubnis während der begleiteten Umgänge beantwortet haben. Nun habe ich noch eine weitere Frage, die mich seit Tagen beschäftigt - ich habe leider grundsätzlich das Gefühl, dass die Sozialpädagogin, die die Umgangstermine begleiten wird, mehr das Wohl des Vaters im Auge behält, als das meiner kleinen Kinder (8 Monate und 19 Monate). Ein Beispiel ist, dass sie möchte, dass meine jüngste Tochter ihren ersten Geburtstag den begleiteten Umgang wahrnehmen soll (weil der Vater darauf besteht) - auch wenn es nur ein bis zwei Stunden am Nachmittag sind (was für eine einjährige schon lang ist) , bedeutet das für sie - meiner Meinung nach - Stress, da sie bislang keinerlei Bindung zu Ihrem Vater hat (er hat sie das letzte Mal im Januar gesehen, da war sie zwei Monate alt). Und ich möchte gerne, dass meine Kleine einen schönen ersten Geburtstag im Kreise der Menschen verbringt, die ihr vertraut sind und in ihrer gewohnten Umgebung. Ich muss dazu sagen, dass der Kindsvater im vergangenen Jahr, als die "große" Tochter ein Jahr alt wurde, kein Interesse hatte, diesen Tag mit ihr zu verbringen. Kann es negativ ausgelegt werden, wenn ich an dem Geburtstag den Umgang absage? Es gibt noch andere Beispiele... Vielleicht sehe ich das auch Alles zu kritisch. Ich weiß nur, dass die Umgangsangelenheit irgendwann vor Gericht landen wird und ich möchte mich lieber absichern. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gerade wenn sie nicht so eine enge Bindung zu dem Vater hat, ist es wichtig, ihn in so jungen Jahren häufig zu sehen. Nur so kann sie eine Bindung aufbauen. Ich finde es völlig in Ordnung, dass er an ihrem Geburtstag auch angemessen mit ihr ein bis 2 Stunden feiern möchte. Ein Richter würde Ihnen jetzt sagen, dass Sie Ihre Einstellung ändern müssen. Liebe Grüße NB


Tigerblume

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Beim Lesen entsteht der dass auch Du eher die eigenen Interessen als das Wohl Deiner Tochter im Blick hast. Gerade wenn sie bislang noch keine persönliche Beziehung zu ihrem Papa hat, ist es doch wichtig diese jetzt aufzubauen und zu fördern. Letztes Jahr hast Du es vielleicht kritisiert dass der Vater sich nicht für den Geburtstag interessiert hat und dieses Jahr passt es Dir so wie es ist auch nicht. Wie kann er es dann richtig machen? Das Kind weiß doch gar nichts von seinem 1. Geburtstag, ein solches Fest wird für die Erwachsenen ausgerichtet, das Kind hat nichts davon.


Mitglied inaktiv

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Das ist leider oft so, dass den superdaddys der rote teppich ausgerollt wird. Wenn es vor gericht geht, bist du u.u. der mops. Kann man hier auch nachlesen.... Sei auf der hut und wäge gut ab!!!


luvi

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Hallo, Deine Tochter ist jetzt 8 Monate. In den kommenden 3 Monaten kann sie bis zum 1 Geburtstag auch noch eine Bindung zum Vater aufbauen. Ich finde, dass der erste Geburtstag völlig überbewertet wird. Für das Kind ist das ein Tag wie jeder andere auch. Wir Erwachsenen machen ein Mega-Ding draus. Übrigens, es kann dir negativ angerechnet werden, wenn du den Termin deshalb nicht wahrnimmt, wenn es eigentlich ein regulärer Termin des Vaters wäre. Außerdem, was sind schon 2 Stunden, den Rest könnt ihr so verbringen, wie du dir das vorstellst. LG luvi


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