Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn und Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beginn und Ende der Elternzeit

geri87

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unser errechneter ET laut FA ist der 11.1.20. Mein Mutterschutz beginnt am 30.11.19 und endet am 08.03.20. Anschließend möchte ich direkt 1 Jahr in Elterzeit gehen, diese ja dann am 09.03.20 beginnen möchte. Endet dann die Elternzeit am 8.3.21? Ist das korrekt? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, so wie Sie es möchten. Eigentlich endet 1 Jahr EZ am 1. Geburtstag Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Nicht ganz, EZ beginnt ab Geburt. genau wie sie spätestens am Tag endet bevor dein Kind 3 Jahre alt wird und eben nicht 3 Jahre plus Mutterschutz. Da das so schwammig ist und man nie weiß wo von den andere ausgeht, empfiehlt es sich genaue Daten zu nennen. EZ kannst du Tag genau nehmen so wie es dir passt, das muss nicht in Lebensjahren oder - Monaten genommen werden. Nur für das Elterngeld ist es wichtig auf Lebensmonate zu achten. Mein Rat, falls du dir nicht sicher bist das du wirklich zu 1000% dann in VZ einsteigen willst, nehme 2 Jahre EZ. Mit dem Hinweis das du deinem AG ab März21 wieder in TZ innerhalb der EZ zur Verfügung stehst. Den du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten und niemand kann dir sagen ob du wirklich eine Kinderbetreuung findest für VZ. Zudem darf man in der EZ, selbst wenn man arbeitet, nicht gekündigt werden und könnte auch woanders arbeiten wenn der AG keine geeignete Stelle anbieten kann. Für das EG dagegen spielt es keine Rolle und das endet wenn du Basis-EG nimmst so wieso spätestens am ersten Geburtstag. Außer du bist Alleinerziehend oder absoluter Härtefall und könntest 14 Monate EG nehmen. Wovon ich jetzt erst einmal nicht ausgehe. Problem ist vor allen, du musst dich bei der ersten Meldung der EZ verbindlich für 2 Jahre festlegen, kommt dann später was dazwischen und du musst verlängern weil eben als Beispiel doch keine Kinderbetreuung, dann muss der AG dem nicht zustimmen. In einem solchen Fall müsstest du im schlechtesten Falle kündigen. Ohne AG aber keine EZ, heißt es benötigt eine Lösung für die Kranklenversicherung. Berücksichtige auch, wenn dein Kind nicht am 11.1 geboren wird sondern später, evtl auch dann wenn früher wegen Frühgeburt, verschiebt sich dein kompletter Mutterschutz und EZ. Deshalb bietet es sich an als Frau die EZ erst dann mitzuteilen wenn das Kind geboren wurde. Dafür hast du die erste Woche nach Geburt mindestens Zeit. Und die wenigsten Kinder kommen pünktlich. So kannst du dann wirklich ein genaues Datum nennen, in deinem Falle dann eben wenn es kommt wie du planst den 9.3.2021. Wobei, weil wie gesagt wenn du kein EG mehr bekommst, du auch den 1.03 nehmen könntest, den 15.03 oder jeden beliebigen anderen Tag bis zum 3ten Geburtstag.


Ani123

Beitrag melden

EZ kannst du bis zu Jahre bis max. zum 8.Geb. deines Kd. nehmen. Gleiches steht dem KV zu. EG gibt es für max. 14 Mon., wobei ein Elternteil max. 12 Mon. beziehen kann. Gehen wir von deinen genannten Daten aus, so kannst du vom 11.01.20-9.03.21 nehmen, insofern du nicht im 14 Lebensmon. EG beziehst und dafür 2 andere Mon. aussetzt. Ist das der Fall, dann müsstest du EZ bis zum 10.03.21 nehmen, weil EG nur auf volle Monate ausgezahlt wird. Beziehst du due ersten 12 Mon. EG, so kannst du anschließend frei entscheiden, bis zu welchem Tag du in EZ gehst. Bedenke aber, wenn du unter 2 Jahre in EZ gehst und verlängern möchtest, brauchst du dafür die Zustimmung vom AG. Nimmst du direkt 2 Jahre EZ und möchtest verlängern, so geht das ohne Zustimmung des AG. In beiden Fällen musst du die Verlängerung der EZ mind. 7 Wochen vorher schriftlich mitteilen. In der EZ darfst du bis zu 30Std./Woche arbeiten. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz kann es hilfreich sein. TZ-Arbeit solltest du frühzeitig ankündigen . Sollte der AG dir keine geben können, so darfst du während der EZ diese auch beim anderen AG ausüben. Restliche EZ kannst du dir taggenau übertragen lassen und noch bis zum 8.Geb. des Kd. nehmen.


HeyDu!

Beitrag melden

Elternzeit beginnt rein rechtlich am Tag nach dem Mutterschutz. Kommt das Kind termingerecht beginnt die Elternzeit also am 09.03.20. 00:00 Uhr §16 Abs. 1 BEEG ... Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet. ... Beantragt man 1 Jahr Elternzeit endet diese am 08.03.21 24:00 Uhr. Bedenke aber, willst Du 12 Monate Basis-EG beziehen, gibt es nur Geld bis zum. 1 Geburtstag (letzte Auszahlung einen Monat vorher, (Ca. 11.12.20) denn Mutterschaftsleistungen werden angerechnet. §3 Abs. 1 Nr. 1 BEEG Möchtest Du 12 Monate Basis-EG beziehen und nicht ohne "Geld" dastehen zum Schluss, dann endet die EZ am Tag vor dem ersten Geburtstag 24:00 Uhr. Letztlich kannst Du jedes x beliebige Datum als Ende der EZ bestimmen. Der 8.03.21 geht also... Die Frage ist, was möchtest Du :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen?  Vielen Dank!  Mit freundlichen Grüßen  Viktoria

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...