Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn und Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beginn und Ende der Elternzeit

Chrissy0815

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Hallo Fr. Bader, danke für die Antwort auf meine ersten Frage. Nun habe ich noch eine... Wenn mein Kind am 12.05.13 zur Welt kommt,dann beginnt die Elternzeit ja auch ab dem 12.05.?!Richtig?Würde heißen das ich meinem Arbeitgeber 7 Wochen vor der Geburt sagen muß wie lange ich zu hause bleibe?! Spielt da mein Beschäftigungsverbot irgendeineine Rolle? D.h.die Elternzeit fällt in die Zeit des Mutterschutzes?! Wie lange bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Das Elterngeld kann ich ja erst nach der Geburt beantragen. Was bekomme ich dann in den ersten Wochen nach der Geburt? Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld und Kindergeld? Und wenn das Mutterschaftsgeld wegfällt,bekomme ich ja dann auch nur Kindergeld und Elterngeld?! Wenn das so ist,ist es recht wenig.... Mit freundlichen Grüßen Chrissy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, die EZ beginnt mit der Geburt. EG bekommt man erst nach dem MG(6 + 8/12 Wo.) , weil es angerechnet wird. KG bekommen Sie ab der Geburt. Liebe Grüsse, NB


Chrissy0815

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ANHANG ZUM OBEREN TEXT!!! Jetzt weiß ich wieder was ich noch fragen wollte. da ich seit Oktober´12 im Beschäftigungsverbot bin,ist mir noch unklar welchen Lohn ich bei sämtlichen Anträgen angeben muß,wenn es heißt:"Brutto-Einkommen vor der Geburt" o.ä. Gebe ich in den einzelnen Fällen den Lohn von September und älter an,oder zählen die Monate des Beschäftigungsverbots in die Berechnungen mit rein? Mit freundlichen Grüßen Chrissy


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