Monja222
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich z. Zt. in Elternzeit. Bei meinem Arbeitgeber habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach 1 Jahren einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Mein Arbeitgeber würde mir einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten, allerdings mit Änderung meines Arbeitsvertrages. D. h. meine Stundenzahl von 38 Stunden/Woche würde dann dauerhaft auf die von mir gewünschte Stundenzahl reduziert werden. Kann ich eine zeitliche Befristung meiner reduzierten Stundenzahl verlangen oder ist das nur auf "freiwilliger" Basis meines Arbeitgebers möglich? Wenn eine Befristung möglich ist, wie lange kann man diese Befristung meines Teilzeitarbeitsvertrages beantragen? Geht die Befristung auch auf eine Dauer von 10-15 Jahren? Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort. Mit freundlichen Grüssen Monja 222
Hallo, das können Sie vertraglich so regeln, eigentlich ist die Befrsitung aber nur auf die EZ begrenzt Liebe Grüße NB
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