Anni3012
Liebe Frau Bader, Ich bin als Erzieher bei einer großen Kommune angestellt. Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren am 20.09.18. Unser Sohn wurde am 21.09.16 geboren. Nun steige ich im Rahmen meiner Elternzeit wieder ab 8.01.2018 in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber ein. Dieser schickte mir einen Zusatz meines bisherigen unbefristeten Arbeitsvertrag zu. Indem steht, dass ich vom 8.1.18-20.9.18 befristet 9h angestellt bin. Mein bisher unbefristeter Vollzeit Arbeitsvertrag bleibt dadurch unberührt und weiterhin bestehen . Da ich noch soviel Resturlaub habe, den ich in der Vollzeittätigkeit erwirtschaftet habe, werde ich ab dem 21.09-30.10.18 Urlaub nehmen, und volles Gehalt erhalten. Dies wurde mir so von meinem AG zugesichert und nahe gelegt. Zu meinen Fragen : 1. Muss ich mich zum 21.9.18 entscheiden, ob ich die alte Vollzeit Stelle wieder annehmen, oder ansonsten reduzieren? 2. Was passiert, falls ich im Mai /Juni erneut schwanger werden sollte, endet dann das befristet Verhältnis zum 20.9.18, und wäre ich ab 31.10.18,nachdem ich den Resturlaub genommen habe, unbeschäftigt, oder muss mir mein AG wieder eine Teilzeit Beschäftigung anbieten, oder muss ich in Vollzeit zurück kehren? 3.Was wäre in dem Fall, wenn ich wieder ein Beschäftigungsverbot erhalte,(aufgrund fehlender Antikörper das letzte mal der Fall). Und ich z. B. ab Mai /Juni schwanger wäre, eben bevor die Befristung endet, gar nicht mehr arbeiten dürfte. Wie bin ich dann ab dem 31.10.18 angestellt? 4. Könnte der AG sagen, dass ich Pech gehabt habe und mich dann nach meinem abfeiern des Resturlaubs gar nicht mehr anstellen.? Oder müsste er mich wieder Vollzeit einstellen, bis zum Mutterschutz, trotz Beschäftigungsverbot? 5. Auf welches Gehalt würde sich dann das neue Elterngeld berechnen? Ich hoffe, Sie können mir meine doch sehr spezifischen Fragen beantworten und bedanke mich schon mal bei Ihnen. Viele Grüße, Anni
Hallo, 1. Besser verlängern Sie die EZ um ein Jahr u arbeiten weiter in TZ (wenn Sie das wollen) 2. siehe 1., eine erneute Schwangerschaft ändert nichts 3. Ein BV ändert am Vertrag nichts. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen 4. ?? Sie haben doch einen Arbeitsvertrag 5. Nach dem Lohn der letzten 12 Mo ohne Monate mit MG o EG Liebe Grüße NB
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