Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befristet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: befristet

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Frau ist im Mutterschutz und befristeter Arbeitsvertrag lief aus. Nicht verheiratet und ein Haushalt, für Erziehungsgeld ist mein Einkommen zu hoch. Sie will 2 Jahre Erziehungszeit nehmen. Wie kann sie sich krankenversichern, da wir nicht verheiratet sind nur freiweillig ? Wie ist sie rentenversichert ? Muss Sie sich arbeitslos melden und gleichzeitig Elterzeit beantragen um kranken und rentenversichert zu sein ? warum sind die Gestzte in Deutschland so kompliziert ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Gesetze sind nicht kompliziert. Sie schützen laut Grundgesetz die Ehe. Wer nicht heiratet, muss eben Nachteile in Kauf nehmen. Ihre Freundin muss sich selber kk-versichern etc. ArbGeld erhält sie nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi... Ihre Partnerin kann sich nur Arbeitslos melden, wenn die Kindesbetreuung gewährleistet ist und sie arbeiten könnte... wenn nicht, dann muß sie sich selber versichern (so wurde es zumindest mir damals erklärt...) Ansonsten bekäme sie doch diese 300 Euro pauschale oder nicht? LG Peeka


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