Lisbeth1207
Hallo, ich bin seit dem 01.01.2017 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Ab dem 01.01.2019 wird dieser Vertrag in ein unbefristetes Verhältnis umgeschrieben. Die Entfristung ist bereits von AG und mir unterzeichnet. Was passiert wenn ich noch vor Ende des befristeten Vertrages schwanger werde? Gilt der unbefristete Vertrag dann als nichtig oder gilt dieses unbefristete Arbeitsverhältnis dann trotzdem ab dem 01.01.2019? Vielen Dank und Grüße.
Hallo, unterschrieben ist unterschrieben, das gilt auf jeden Fall. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der unbefristete Vertrag gilt natürlich, wenn er von beiden Seiten unterschrieben ist. Ich persönlich würde in der Zwischenzeit nicht schwanger werden, sondern noch etwas warten. Das hat so ein "Gschmäckle", dass man nur auf den Vertrag gewartet hat und dann loslegt. Der Arbeitgeber wird nicht erfreut sein und das wird sich auf das Verhältnis niederschlagen. Solltest du mit einem BV rechnen, dann würde ich erstrecht noch etwas zuwarten. Rechtlich dürftest du auf der sicheren Seite sein, egal wie du dich entscheidest.
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