Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beantragung Erziehungszeit, Sorry lang!!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beantragung Erziehungszeit, Sorry lang!!

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Hallo, mein Betrieb hat mir "mündlich" mitgeteilt, daß sie den Betrieb zum 31.03.04 verlagern oder schließen werden und ich auch deshalb meinen Urlaub vorher antreten soll. Desweiteren wollen sie jetzt schon von mir eine verbindliche Zusage, wie lange ich EZ beanspruchen möchte. Da ich ab dem 22.03.04 im Mutterschutz bin und der ET am 04.05.04 ist, habe ich doch auch 4 Monate Kündigungsschutz sollte ich sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten wollen. Reicht es dann sechs Wochen vor Ablauf dieser 4 Monate den EZ zu beantragen ohne meinen Kündigungschutz während der EZ zu riskieren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sämtlicher Kü-Schutz ist hinfällig, wenn der Betrieb schließt. Dann entsccheidet das Gewerbeaufsichtsamt. Lassen Sie sich dort beraten! Gruß, NB


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