Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe nun knapp vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Es ist mein erstes Kind und alles ist neu. Ich weiß bisher, dass ich spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt schriftlich meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber einreichen muss. Gern möchte ich die vollen drei Jahre beantragen - plane aber dennoch (und so bin ich mündlich auch vorerst mit meinem Arbeitgeber verblieben) - nach ca. einem halben Jahr wieder in eine Teilzeitbeschäftigung zurückzukehren. Eine Freundin (ebenfalls Mutter in Teilzeit) hat mir dazu geraten, unbedingt gleichzeitig mit Einreichung der Elternzeit auch den Antrag auf Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu stellen. Somit würde ich rechtlich ein Anrecht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben, so dass mein Arbeitgeber mich praktisch auf Wunsch wieder nehmen MUSS. Gleichzeitig würde ich aber auch in den Genuss der "Unkündbarkeit" innerhalb der drei Jahre Elternzeit kommen. Nun meine Fragen: 1.) Ist das rechtlich so korrekt? Kann ich mich so absichern? und 2.) Wenn ja, wie muss ich das korrekt beantragen? Gibt es dafür eine Art "Vorlage"? Wo kriege ich die Formulare/Anträge dafür? Es wäre toll, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen und evtl. Formulare/Quellen zukommen lassen könnten. Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus für Ihr Bemühen, Nicole Seidel
Halo, 1. Antragsfrist 7 Wochen (also 1 Wo. nach Geburt) 2. Sie sollten sich mind. auf 2 J. festlegen, sonst besteht kein Anspruch auf Verlängerung 3. Die EZ kann man auch noch später beantragen, ich würde das aber frühzeitig tun (mind 8 Wo. vorher) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Einiges in Kurzform: "Beantragen" muß man Elternzeit nicht, man teilt sie mit :-) Sie muß 7 Wochen vorher, also 1 Woche nach der Geburt mitgeteilt sein. Ich würde vorerst 2 Jahre mitteilen, das dritte Jahr kannst Du mit Frist von 7 Wochen immer noch nahtlos "nachschieben". Die TZ kannst Du gleich beantragen, das ist richtig. Viele Grüße Désirée
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