Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der offizielle Beginn der Elternzeit ist doch immer der Geburtstermin des Kindes. Was hat denn der Beginn der Mutterschutzfrist damit zu tun? Beipsiel: 1. Kind geboren 27.09.2007., 2. Kind Geburtstermin errechnet 14.10.2009 (Beginn Mutterschutz also 09.09.) Für das erste Kind waren 2 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt die Elternzeit fürs zweite Kind? Wann muss die Elternzeit fürs zweite Kind (und evtl. Übertragung des dritten Jahres für das este Kind) spätestens beim AG beantrangt werden? Danke für Ihre Auskunft, viele Grüße
Hallo, Mutterschutz u EZ laufen am Anfang parallel. Wenn man also 2 J beantragt, endet das am Tag vor dem 2. Geb. des Kindes Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Noch ergänzend folgende Infos zu deinem Beispiel: Wenn du nur 2 Jahre Elternzeit fürs erste Kind beantragt hast, enden diese am 26.09.2009 (ein Tag vor Geburtstag des Kindes). Wenn Geburtstermin fürs 2. Kind am 24.10.2009 ist, beginnt dein Mutterschutz am 12.09. und endet am 19.12.09 (sofern das Kind nicht nach dem errechneten Termin geboren wird). Insofern greift in diesem Fall ab 27.09.09 das bisherige Beschäftigungsverhältnis im Umfang wie vor der Geburt/Elternzeit. Aufgrund Mutterschutz darf aber nicht gearbeitet werden - bedeutet aber, dass du Urlaubsanspruch für September bis Dezember 2009 und Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast. Die Elternzeit fürs 2. Kind beginnt nach dem Mutterschutz. Die Inanspruchnahme von Elternzeit fürs 2. Kind muss spätestens 7 Wochen vor Beginn (also eine Woche nach Geburt) beim Arbeitgeber beantragt werden. Da im vorliegenden Fall aber noch Anspruch auf Mutterschutz besteht, rate ich, die Schwangerschaft umgehend dem Arbeitgeber mitzuteilen. Das 3. Jahr der Elternzeit (1. und 2. Kind) kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden. Sofern Arbeitgeber der Übertragung zustimmt, kann die Elternzeit z. B. im 6. Lebensjahr des Kindes mit einer Frist von 7 Wochen beantragt werden. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Bitte mal im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ab § 15 nachlesen. Liebe Grüße Manu
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