Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beamtin z.A. und Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beamtin z.A. und Elternzeit

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Folgende Situation: Eine Beamtin z.A. (also auf Probe) wird während ihrer z.A.-Zeit schwanger und bekommt auch in dieser Zeit ihr Kind. Laut BBG hält die Probezeit während einer Beurlaubung OHNE Dienstbezüge für den Zeitraum der Beurlaubung an. Dies ist bei der Elternzeit ja der Fall, weil man währenddessen ja keine Besoldung erhält. Was ist aber, wenn man während der Elternzeit z.B. 10 oder 20 Wochenstunden arbeitet??? Dann erhält man ja für diese Stunden Besoldung (die mit dem Elterngeld verrechnet wird), also Dienstbezüge, oder? Läuft die Probezeit dann weiter, oder hält sie trotzdem an und läuft erst weiter, wenn man wieder (voll?) Dienst versieht? Ein Beamter wird ja nach Ablauf der Probezeit Beamter auf Lebenszeit und durch die Elternzeit wird diese Probezeit verlängert... Vielen lieben Dank schonmal!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


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