Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Basis elterngeld

Frage: Basis elterngeld

Grosse sonne

Beitrag melden

Hallo. Ich habe im 450 Euro Job gearbeitet. Jetzt bald muss ich den Antrag für elterngeld beantragen. Hier steht Basis elterngeld 14 Monate. Oder elterngeld plus. Was wäre für mich sinnvoll? Oder ist es überhaupt möglich elterngeld plus auch zu nehmen.?Oder kann ich in diesem Fall nur Basis elterngeld wählen??Was ist überhaupt der Unterschied?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das kommt darauf an, wann Sie nach der EZ wieder arbeiten wollen. Wollen Sie ein Jahr zu Hause bleibem, ist Basis-EG besser. Fangen Sie vorher wieder an, EG-Plus. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld plus ist das halbe Basiselterngeld auf die doppelte Zeit. Allerdings sind die Monate mit Mutterschaftsgeld immer als Basis zu wählen als Mutter, sodass noch 10 monate auf 20 Monate zu strecken sind. Mütter ohne Mutterschaftsgeld bekommen ab Geburt Elterngeld. Vorteil der Streckung länger kostenlos krankenversichert und wenn man arbeitet wird weniger Einkommen angerechnet


Felica

Beitrag melden

Ob Basis-EG besser ist oder EG Plus hängt von zwei Dingen ab. Erstens ob man nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten willst. Zweitens ob man einen AG hat bei dem man entsprechend Elternzeit nehmen kannst. Wobei das im Grunde genommen beides in deinem Fall egal ist. Grundsätzlich ist man in der EZ beitragsfrei krankenversichert. Wenn du nur eine Minijob hast, bist du aber eh nicht selbst versichert. EZ hat zudem nur der, der einen AG hat, endet der AV, endet auch die EZ. Wäre wichtig bei Leuten die TZ oder VZ arbeiten und wo ein befristeter Vertrag ausläuft. Weil da endet dann mit Ende des Vertrages wie gesagt die EZ, damit dann auch die beitragsfreie KV. Diese wäre dann aber über das EG abgesichert. Deshalb kann es da sinnvoll sein EG plus zu nehmen wegen der KV. Fällt aber bei dir weg. Zudem wirst du bei einem Minijob nicht viel mehr wie 300 € EG bekommen, außer du hattest in den entsprechenden Berechnungszeitraum noch weiteres Einkommen. Weil, weniger wie 300 € EG bei Basis-Eg oder weniger wie 150 € bei EG Plus bekommt man eh nicht. Und da wenn man arbeitet das EG gekürzt wird, mit Ausnahme des MIndestsatzes, kann es da eine Rolle spielen. Mit EG Plus darf man mehr dazu verdienen wie mit Basis-EG. Will man stattdessen im ersten Jahr nicht arbeiten, ist Basis-EG besser, weil sobald man kein EG mehr bekommt spielt der Verdienst keine Rolle mehr. In wenigen Fällen gibt es noch eine steuerliche Komponente. den EG muss zwar nicht versteuert werden in dem Sinne, erhöht aber den Progressionsvorbehalt. Da kann es in einigen Fällen sinnvoll sein eher EG Plus zu nehmen wie Basis-EG.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria