Frage: Bafög

Hallo, ich hab mal ´ne Frage und hoffe, dass sie noch ins Feld des beantwortbaren fällt, da sie nur indirekt etwas mit meinem Mutterstatus zu tun hat ... Ich habe vor der SS mein Med Studium begonnen, dies nahtlos an eine med.Ausbildung, sodass mein Vater (meine Eltern sind geschieden)mir Elternbafög bezahlt (verpflichtet). Dann bin ich im 2.Semester schwanger geworden und nun meine Fragen: Wie lange über Regelzeit hinaus muss mein Vater mich unterstützen, d.h. gilt für ihn auch so etwas wie beim staatl. Bafög (ich glaube 6 Semester ?), schliesslich ist es schwer mit Baby die Regelzeit einzuhalten ... Was wäre wenn ich meinen Freund heirate ? Wäre mein Vater vom Bafög befreit - sprich ich finanziell von meinem Mann abhängig ? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr sehr dankbar, lieber Gruss Cosma

Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 11:26



Antwort auf: Bafög

Liebe Cosma, was Sie meinen ist Unterhalt, nicht Bafög (das gibt es nur vom Staat). Gdrs. sagt man, dass die Eltern höchsatens 1 - 2 Sem. über das staatliche Bafög hinaus Unterhalt zahlen müssen. Man rechnet für eine SS ein SEmester zusätzlich. WEnn Sie heiraten ist in erster Linie Ihr Ehemann für Ihren Unterhalt verantwortlich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002



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