Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Hallo, um kurz zu erzählen was los ist: Ich hab vor vier Wochen entbunden und bin seitdem ständig am verzweifeln. Ich liebe meinen Kleinen wirklich, kann ihn ohne Probleme füttern, wickeln, umziehen usw., jedoch fange ich immer wieder an zu weinen und kann nicht mehr aufhören. Oft will ich ihn dann einfach für ein paar Stunden meiner Mutter oder Oma geben, sodass er mich nicht weinen sieht und der Druck nachlässt. Meine Hebamme hatte von einer Wochenbettdepression gesprochen, aber meinte noch dass es durch meine Vorgeschichte schlimmer werden könnte und ich solle mich an das Jugendamt wenden zur Hilfe. Die nette Frau vom Jugendamt meinte dann nach langem Reden, vielen Terminen und Versuchen von dies und jenem, dass wir es in Betracht ziehen sollten das Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie zu geben, da ich dann in eine Psychiatrie (dort bin ich bekannt, deswegen möglicherweise schnelle Aufnahme) gehen könnte um mich zu erholen, weil ich mittlerweile auch nachts oft Albträume und Panikattacken habe. Danach sollte ich, wie mein Freund auch, normal arbeiten gehen, sodass ich mich nach dem Jahr (natürlich wieder stabil) um das Baby sorgen kann und mit beiden Beinen voll im Leben stehe. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Bekomme ich mein Kind sicher nach der Zeit zurück? Ich wollte ihn erst auf keinen Fall in eine Pflegefamilie geben, da ich Angst hatte dass ich ihn nicht wiederbekomme (Frau vom Jugendamt hatte es mir jedoch versichert) oder ihm was angetan wird. Aber so langsam bleibt mir nichts anderes mehr übrig, da ich ja doch eine gute Mutter für meinen Spatz sein möchte und irgendwas tun muss damit das so ist oder eben so bald wie möglich so sein wird... Ich bedanke mich schonmal für die Antwort.

von KleineLilie am 25.09.2017, 15:26



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Hallo, nein, bekommen Sie nicht sicher zurück. Grds. stellt sich die Frage, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, sich um das Baby zu kümmern - im schlimsten Fall kann das JA das Kind ja auch jetzt oder nach dem Jahr in Obhut nehmen. Liebe Güße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2017



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Ehrlich??? Auf keinem Fall machen. Warum geht der Vater nicht in EZ und bezieht dann elterngeld notfalls noch hartz4 zu Unterstützung. Du gehst dann als "krankheitsfall" in die stationäre Behandlung. Gerade wegen Prägung und Festigung der elterlichen Beziehung. Würde imo weit mehr Sinn machen wie da eine pflegefamilie rein zu holen. Aber echt nur meine Meinung als Laie. Wenn das so nicht klappt kann ja immer noch über Pflegefamilie nachgedacht werden.

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 15:52



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

würde ich nicht machen. du musst ja lernen, MIT dem Kind und dir zurechtzukommen. deine probleme werden in der klinik vielleicht gelöst, aber wenn dein kind dann zurückkommt, geht es, wenns dumm läuft, von vorne los. ihr müsst GEMEINSAM versuchen, zurecht zukommen. wo ist dein freund? warum kümmert er sich nicht um euer kind und du gehst in die klinik? mit unterstützung vom amt und ärzten kannst du dann einen weg finden, gemeinsam klarzukommen und die bindung zum kind nicht zu verlieren.

von mellomania am 25.09.2017, 15:55



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Ich bin kein Experte aber würde es auf keinen Fall machen. Erstens wirst du das Kind sehr stark vermissen und zweitens bist du ja die Bezugsperson für das Kind! Die Bezugsperson kann man nicht einfach komplett austauschen. Besser wäre eine Lösung bei der du mit dem Kind zusammenblieben kannst.

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 16:04



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Auf gar keinen Fall solltest Du jetzt zu so einer Maßnahme greifen. In der jetzigen Situation mag dies verführerisch erscheinen (psychisch gesund werden und dann ein Einjähriges zurückbekommen), dies würde aber einen Haufen viel größerer Probleme mit sich bringen, die einzeln aufzuzählen man hier kaum in der Lage ist. Du scheinst eine massive Wochenbettdepression zu haben, und es gibt geeignete Einrichtungen, die Mutter UND Kind aufnehmen und gesunden lassen. Warum die Frau vom Jugendamt dir nicht dazu geraten hat kann man nicht nachvollziehen - eine Trennung von Mutter und Kind wird die Depression nur verstärken. Zögere nicht, Arzt und Hebamme in dieser Richtung einzuspannen - Du kannst nur gewinnen!

von Andrea6 am 25.09.2017, 16:33



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Auf gar keinen Fall würde ich das machen. Seht zu, dass Ihr innerhalb der Familie ein paar Änderungen bewirkt (Mann geht in Elternzeit oder Teilzeit in Elternzeit, deine Mutter und Oma werden ihm zumindest stundenweise helfen können, stundenweise Tagesmutter suchen). Es gibt auch Tageskliniken, ob die allerdings für dich in Frage kommen, weiß ich nicht. Warum hilft Dein Mann nicht oder Deine Mutter, um andere Lösungen zu finden, wenn Du gerade nicht in der Lage dazu bist?

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 17:13



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Hallo kleineLilie, Ersteinmal wünsche ich dir ganz viel Kraft. Das ist wohl eine Entscheidung die dir niemand abnehmen kann. Bitte lass dir aber von niemanden einreden, dass du keine gute Mutter seist. Ich finde deine Überlegungen zeigen, dass du es sehr wohl bist. Zur rechtlichen Seite: Das Jugendamt kann dir eine Hilfe zur Erziehung anbieten, wie z.B. eine Unterbringung in einer Pflegefamilie. Dann bist du die Antragsstellerin und hast jederzeit das Recht den Antrag zurückzuziehen. Du hast das Sorgerecht und entscheidest für dein Kind. Das würde sich auch nicht ändern. Der Alltag (z.B. bei älteren Kindern wann die Bettzeit ist) wird von der Familie entschieden, die "kleinen Sachen" eben. Bei allen großen Entscheidungen bist du weiterhin gefragt (z.B. wenn es um ärztliche Entscheidungen geht o.ä.). Entscheidest du, dass die Hilfe beendet wird, ist dem Folge zu leisten, da du Sorgerecht hast. Ausnahme ist natürlich, wenn bei dir eine akute Gefährdung des Kindes in deinem Haushalt bestehen würde. Dies kann das Jugendamt aber auch nicht alleine entscheiden. Dann müsste ein Gericht entscheiden. Du hast grundsätzlich auch ein Wunschrecht. D.H. du kannst die Familie kennenlernen und wenn es gar nicht geht diese Familie ablehnen. Dabei müssen die Gründe natürlich gut abgewägt werden (die Nase passt mir nicht reicht natürlich nicht). Ganz abgesehen von der rechtlichen Situation, hat das JA ohne Notwendigkeit kein Interesse daran Kinder außerhalb ihrer Familie zu erziehen, denn Fremdunterbringungen sind teuer und Städte sind ja alle klamm ;-). Jedes Kind soll das bekommen, was es braucht aber auch nicht mehr. Falls noch nicht geschehen, führe ein offenes Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin über Folgen deiner Entscheidung. Sieht die Sachbearbeiterin eine Gefährdung des Kindes? Wenn ja ist sie latent oder akut? Was sind in beiden Fällen die nächsten Schritte? Sicherlich hat sie dir auch mögliche Alternativen erklärt. Je nach deiner Situation wären ja auch ambulante oder gemeinsame stationäre Unterbringungen möglich? Das kommt aber sehr stark auf die Stärke deiner Erkrankung an. Es gibt auf jeden Fall auch in dem Bereich spezialisierte Hilfen. Je nach Situation gibt es auch Mutter-Kind-Plätze in der Psychiatrie.je nach Alter und Situation kann dies aber ungeeignet sein. Sprich ganz offen mit deiner Sachbearbeiterin über deine Ängste. Sie wird sie sicherlich nachvollziehen können und dir vllt die Sicherheit geben können, die du benötigst. Was ich immer schwierig finde ist Zeiträume zu benennen. Es ist ja keiner Hellseher. Vllt hast du dich nach kürzerer Zeit vollständig erholt und eine Rückführung kann angestrebt werden, vllt zieht sich deine Behandlung aber auch länger. Das hängt von deiner Erkrankung, deiner Mitarbeit und ganz vielen weiteren Faktoren ab. Wichtig ist, dass man nicht sagt, ich habe einen guten Tag jetzt kann das Kind zurück. Es sollte schon über einen gewissen Zeitraum stabil sein. Auch sollten Rückführungen nie übers Knie gebrochen werden. Das wäre nicht im Sinne des Kindes. In der Regel werden Besuchskontakte immer weiter ausgedehnt bis eine vollständige Rückführung passiert. Solltest du dich dafür entscheiden, sind regelmäßige Besuchskontakte wichtig für die Bindungserhaltung zu deinem/r Kleinen. Dies ist auch im Rahmen eines Klinikaifenthaltes möglich. Bitte scheu dich nicht alle Fragen und Bedenken bei deiner Sachbearbeiterin anzusprechen. Ich wünsche dir ganz viel Kraft für deine Entscheidung. Dein Post zeigt, dass du eine starke Person bist, auch wenn es vllt im Moment nicht immer so wirkt. Alles Gute für dich und das Würmchen.

von Hubili am 25.09.2017, 19:05



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Fast einen identischen Fall hatten wir in unsere Familie. Die Mama hat ihre zwei Zwillingemädchen in eine Pflegefamilie gegeben, eigtl nur für 7 Monate, da sie eine Krebserkrankung bekam und der Vater der Kinder zur gleichen Zeit auch. Heute, 3 Jahre später, kämpfen sie immer noch um ihre Kinder. Das JA argumentiert ständig gegen die Rückführung und dafür, sie in der festen Struktur der Pflegeeltern zu lassen. Beide Eltern zahlen Wahnsinns Summen, jeden Monat für die Unterbringung der Zwillinge, an das Jugendamt Bitte tu das nicht. Es gibt tolle Ambulante Ganztagstherapien mit Kind. Versuch einfach alles aber geb dein Kind nicht weg! Du bekommst es nach einem Jahr niemals wieder.

von Colien07022004 am 25.09.2017, 20:03



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Hallo. Mach das bitte auf keinen Fall!es gibt genug Möglichkeiten sich MIT Kind helfen zu lassen!das jugendamt ist da leider der denkbar schlechteste Ansprechpartner!sie verdienen sehr gut an den fremdunterbringungen! außerdem müssen immer zuerst niederschwellige Angebote gemacht werden bevor eine inobhutnahme erfolgt,daran halten sich die Jugendämter aber oft nicht,wie man hier auch wieder sieht!sehr wahrscheinlich würdest du dein Kind nicht mehr bekommen weil die dann sagen das Kind hat sich in der Pflegefamilie eingelebt!das ist der sogenannte Kontinuitätsgrundsatz!die Jugendämter lassen sich auch gern immer wieder erfundene gründe einfallen um behaupten zu können dass das Kind nicht zu dir zurück kann!zwar stimmt es das du den Antrag zurückziehen kannst,aber das ja kann dann trotzdem drauf bestehen dass das Kind nicht zurück kann,mit eben diesen erfunden gründen und das wird meißtens vom Gericht abgesegnet!das Gericht interessiert die Wahrheit nicht,die unterstützen die Jugendämter!außerdem wird dein Kind psychische Schäden davon tragen durch die Trennung von dir! wahrscheinlich wird dir das jugendamt jetzt im Nacken hängen!Erzähl dort nicht so viel,das ist gefährlich!die sammeln jedes Wort in der akte und drehen es sich so wie sie es brauchen!sollte das jugendamt irgendwie zudringlich werden dann such dir einen seriösen Anwalt der gegen das Jugendamt ist! Ich wünsche dir alles gute und viel Kraft!

von jess085 am 28.09.2017, 10:45



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Hallo, Wie wäre es Mal die Schilddrüse untersuchen zu lassen und einen Vitamin d3 test zu machen. Wenn die Schilddrüse nicht richtig funktioniert kann man auch Depressionen und Angstzustände usw. bekommen.

von Imane84 am 28.09.2017, 11:41



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Ein Jahr ist eine sehr lange Zeit für ein Kind/Baby. Ich kenne viele Pflegefamilien die Kinder Aufnahmen, da die Mutter eine schwere OP mit Reha im Anschluss hatte. Dieses Kind lebt immer noch bei der Pflegefamilie, da sich das Kind an diese gewöhnt hat. Das die Kurzfassung. Es gibt Behandlungen die mit Kind sind. Wenn du stillst wäre das erste abstillen, das verbessert oft den Zustand. Geh zu einem Neurologen, der kann dir Medikamente verabreichen und eine Überweisung zum Psychologen geben. Eine Mutterkindkur kannst du bekommen, da hilft dir zb das diakonische Werk. Ich selbst litt 1,5 Jahre daran, es war schrecklich. Ich konnte nicht mal mein Kind lieben. Abstillen, kurze Zeit Medikamente, eine sehr lange Therapie haben mir geholfen. Ich war damals Alleinerziehende mit dem zweiten Kind. Mein Kind ist heute 16 Jahre alt und alles ist gut. Das jetzt auf die Schnelle. (Zeitdruck) Wenn du es irgendwie schaffst, und weder du noch das Kind in Gefahr seit, würde ich es nicht in Pflege geben. Erkundige dich nach einem Psychiatrieplatz mit Kind. Die gibt es, sind aber meist voll belegt. Vielleicht schaffst du es.

von cloe741 am 28.09.2017, 11:48



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Gib dein Kind nicht in eine Pflegefamilie. Es ist nicht sicher, dass du es zurück bekommst. Mache statt dessen eine Therapie mit Kind, denn wenn du unter der Wochenbettdepression leidest, musst und solltest du die Therapie mit deinem Kind machen, weil du dann gezielt Wege und Lösungen aufgezeigt bekommst, damit besser umzugehen. Du musst ja mit deinem Kind arbeiten, du wirst entlastet während der Therapie und hol dir dazu die Familie mit ins Boot, damit sie das Kind für ein paar Stunden betreuen, wenn es ganz schlimm wird. Nur gib es nicht in die Obhut. Du versorgst dein Kind und brauchst dich deiner Tränen nicht zu schämen. Hab kein schlechtes Gewissen, das kann jedem passieren. Mach eine ambulante Therapie mit deinem Kind und lass dir von der Familie helfen und lass dir vom Jugendamt eine Familienhilfe zur Seite stellen, aber gib es nicht in eine Pflegefamilie! Gerade das erste Jahr geht so schnell vorbei und das Kind benötigt eine Bindung zur Mutter, nicht dass ein Bonding mit der Pflegemutter passiert und das Jugendamt, dann entscheidet, dass es dort verbleibt... Ich möchte dir keine Angst machen, aber ich habe Bekannte, die hatten ein ähnliches Problem. Sie musste in eine Therapie, weil schwer Depressiv und der Vater konnte sich nicht ausreichend kümmern, deshalb entschieden sie, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben, bis sie austherapiert ist. Nach einem guten Jahr war sie austherapiert und wollte ihre Tochter zurück. Sie kämpfen jetzt seit 8 Jahren, sie zurück zu bekommen und ein Ende ist nicht in Sicht, obwohl Ärzte, Atteste und Gutachten alle darauf hinweisen, dass die Mutter wieder gesund und mental in der Lage ist sich ihren Mutteraufgaben wieder widmen. Das hat damals auch das Jugendamt geraten. Sie haben das geglaubt und dürfen keinen Kontakt zu ihrer Tochter haben. Sie ist kreuzunglücklich und wünschte sich, sie hätte sich damals anders entschieden! Noch hast du die Wahl! Alles Gute und Gute Besserung!

von Exanea am 28.09.2017, 11:58



Antwort auf: Baby für ein Jahr in eine Pflegefamilie geben?

Hallo, das ist nicht notwendig bei Erkrankung der Mutter. Es gibt viele Varianten vorher. 1) Ihr Hausarzt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht auf den Säugling aufpassen können. Im Rahmen einer Haushslthilfeverordnung kann dann der Vater, ein naher Verwandter oder eine Kinderpflegerin eingesetzt werden. Das geht in der Regel schnell und schafft Raum zur Planung weiterer Schritte (z.B. Beantragung Familienhebamme oder SPFH beim Jugendamt). 2) Eine andere Variante ist die stationäre Aufnahme mit Kind, z.B. in Herten. 3) Das Kind könnte ebenfalls zur Tagesmutter, dann können die sich eine tagesklinische Behandlung in Betracht ziehen. Diese Variante funktioniert auch, wenn sie stationär gehen und der Vater das Kind zur Tagesmutter bringt und nach der Arbeit wieder abholt. Als erstes sollten Sie zum Hausarzt und Neutologen ihres Vertrauens gehen und gemeinsam mit der Krankenkasse eine Lösung finden. Solange für das Kind keine Gefahr von Ihnen ausgeht ist es besser den Kontakt zum Kind nicht abzubrechen. Als erste Maßnahme erachte ich es am sinnvollsten, wenn der Kindsvater sofort zuhause bleibt und mit ihnen weitere Schritte plant (über Kinderkrankenschein, Urlaub, Elternzeit). Er ist neben Ihnen in der Fürsorgepflicht für das Kind. Eine postpartale Depression lässt sich behandeln. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Liebe Grüße und gute Besserung

von Elisa-Lotta am 28.09.2017, 12:20



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt ...


Gibt es einen Grund das Jahr 2023 im Bemessungszeitraum auszuklammeln?

Hallo Frau Bader, im September 2021 wurde mein erstes Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit mit Elterngeld Plus (geendet Juni 2023). Nun bin ich wieder schwanger und habe am 3. Januar 2024 Entbindungstermin. Diesen Sommer (2023) habe ich ein Nebengewerbe angemeldet, es ist schleppend angelaufen, konnte bisher 3 Rechnungen schreiben und ...


Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Hallo, meine Situation ist folgende: Ich habe drei Kinder und bin gerade mit meinem jüngsten Kind in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ende des Jahres wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann sollte in dieser Zeit die Kinder betreuen. Jetzt hat sich eine Erkrankung meines Mannes verschlechtert, weshalb er dazu nicht in der Lage. ...


Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Darf ein chef mündlich urlaub nur zwei wochen geben im jahr

Hallo ich habe eine Frage und zwar mein ex Mann und ich leben trennt und sind schon geschieden und haben zwei Kinder zusammen. Jetzt ist das Problem das er kein Urlaub bekommt. Er hatte im Sommer 16 Tage Urlaub und der Chef hat zu denen früher gesagt das es nur 14 Tage im Jahr gibt obwohl er im Vertrag stehen hat das er 28 Tage im Jahr Urlaub hat ...


1 Jahr Zürich gearbeitet zurück nach DE

Hallo :) Ich habe eine Frage die mir irgendwie keiner beantworten kann bzw ich nicht weiß wohin ich mich wenden soll. Habe 10 Jahre als Kinderkrankenschwester in Regensburg gearbeitet und wollte was neues ausprobieren und bin Sept 2022 nach Zürich gezogen um als Flugbegleiterin zu arbeiten. Jetzt bin ich Schwanger in der 12. Woche und möchte g...


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...