Anna_1982_2016
Hallo Frau Bader, werden die Monate, in denen das Elterngeld gesplittet bezogen wird (Kind 1), später bei Kind 2 für die Berechnung des neuen Elterngeldes einbezogen? Kann man während des Elterngeldbezugs (Basiselterngeld, 12 Monate) umstellen auf gesplittetes Elterngeld (z.B. die letzten 3 Monate), um den Elterngeldbezug zu verlängern? Vielen Dank im Voraus. LG Anna
Hallo, relevant sind nur die ersten 14 LM Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, wird es nicht. Das ist kein verlängerter Bezug sondern lediglich eine verlängerte Auszahlung.
Mitglied inaktiv
Hallo, Monate mit Bezug von Elterngeld oder Elterngeld Plus innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes werden bei der Berechnung für das nächste Kind herausgerechnet (leider haben viele Forenteilnehmer hier diese Gesetzesänderung nicht mitbekommen und schreiben immer noch etwas von 12 Lebensmonaten). Monate mit Elterngeld Plus-Bezug ab dem 15. Lebensmonat werden dagegen in die Berechnung einbezogen. Solange das Basiselterngeld noch nicht ausgezahlt ist, kann dieses jederzeit auf Antrag in Elterngeld Plus umgewandelt werden.
Mitglied inaktiv
14 Monate Ausklammerung betrifft IMO nur Alleinerziehende oder wenn Partnerschaftsbonus. Auf die 14 Monate ist nämlich eine Bekannte von mir bereits hereingefallen - bei der wurden nämlich auch nur 12 Monate berücksichtigt, eben mit entsprechender Begründung nicht Alleinerziehend.
Mitglied inaktiv
Meiner Meinung nach sind es letztlich 14 Monate die ausgeklammert werden, da ja gefühlt 100 % auch den vorgeburtlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen. 6 Wochen vorher, dann regulär 12 Monate ggf. 14 Monate... Und Elterngeld wird nie in die Berechnung einbezogen. Entweder es sind Monate die ausgeklammert werden oder die Monate gehen mit 0,00€ in die Berechnung ein. Elterngeld ist kein Einkommen.
Mitglied inaktiv
@danyshope: vielleicht hatte deine Bekannte noch Elterngeld nach der alten Regelung (Geburt Kind 1 vor 01.07.2015 und damit kein EG Plus, sondern nur verlängerte Auszahlung)? In den FAQ von Familien-wegweiser.de (offizielle Seite des BMFSFJ) steht auf jeden Fall, dass Monate mit EG und EG Plus innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate ausgeklammert werden. Und ich würde jetzt davon ausgehen, dass das erste Kind der Fragestellerin unter die neue Regelung fällt (also nach 07/2015 geboren ist).
Mitglied inaktiv
Nein, war neue Regelung. Wie gesagt, es heißt bis zu 14 Monate. Und das war eben auch vorher schon so. Sie ist da wie gesagt genauso drauf reingefallen.
Anna_1982_2016
Vielen Dank für eure Hilfe!
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