Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslaufen des Arbeitsvertrags erst 2 Tage später mitgeteilt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auslaufen des Arbeitsvertrags erst 2 Tage später mitgeteilt

little.fairy

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Guten Tag, kurz zu meiner Situation: Ich war als Krankheitsvertretung angestellt, bin dann schwanger geworden und bekam Beschäftigungsverbot. Mein Mutterschutz beginnt am 10.08.2012. In meinen Vertrag steht das dieser "befristet bis zum Wiedereintritt von Frau ..." ist. Heute Nachmittag bekam ich einen Anruf von meiner Arbeit das besagte Frau seit diesen Montag wieder da ist. Ich hatte seit meinen Bewschäftigungsverbot mehrmals angerufen und nachgefragt ob denn schon bekannt ist wann die Frau wieder kommt. Mir wurde gesagt das es noch nicht bekannt ist und mir bescheid gesagt wird sobald sie etwas wissen. Habe mich jetzt schon mal im Internet informiert und dies hier gefunden: "(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung." Heißt das jetzt für mich das mein Vertrag erst ausgelaufen ist sobald mir das schriftlich mitgeteilt wird und dann auch erst 2 Wochen danach? Ich habe bis jetzt noch keine schriftliche Unterrichtung erhalten. Habe vorhin auch noch im Arbeitsamt angerufen. Diese meinten das mir für die letzten 2 Tage auch kein Arbeitslosengeld zustehen würde. Aber ich konnte ja schlecht wissen das die Frau wieder da ist. (ich bin im Arbeitsamt allerdings schon gemeldet, sollte mich dann nur am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden). Ich bin für jede Hilfe und Tipps dankbar!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen allgemeiner Fragen. Einzelberatungen darf ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße, NB


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