Cocolino
Liebe Frau Bader, ich bin in der 13. Woche schwanger. Geburtstermin ist Anfang Juni 2015. Ich bin Angestellte, deutsche Staatsbürgerin. Anfang März wird mein Mann von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre in die USA "entsendet". Ich werde ihn begleiten. Zeitlich passt das Entsendungsdatum für mich durch meine vielen Resturlaubstage und die sechs Wochen Mutterschutz sehr gut. Nach der Geburt werde ich Elternzeit nehmen. Wir werden beide unseren Wohnsitz aufgeben und dort das Visum L1A erhalten. Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld trotz Aufenthalt in den USA? Was wären dafür die Voraussetzungen? Vielen Dank. Beste Grüße Sabine Resch
Hallo, Auch im Ausland aktive Antragsteller können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu den Berechtigten zählen im Einzelnen: - Beschäftigte, die im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurden. - Deutsche Staatbürger, die vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind. - Beamte, die vorübergehend eine nach § 123a Beamtenrechtsrahmengesetz zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnehmen. Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, mein Mann und ich leben berufsbedingt seit April 2017 als Expats in China. Hier ist im Juni '17 auch unser Sohn geboren worden. Aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses meines Mannes bekommen ICH kein Elterngeld. (Wir haben einen Wohnsitz in DEutschland, unser Sohn ist auch ganz normal gemeldet.) Ich habe Januar, Februar, ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
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