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Auskunft ueber Aufenthalt des Kindes

Frage: Auskunft ueber Aufenthalt des Kindes

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Meine 2-jaehrige Tochter wurde in England geboren. Nach der Trennung von meinem Partner, welcher gleichzeitig der unverheiratete Vater des Kindes ist, habe ich beschlossen, wieder nach Deutschland zurueck zukehren (Tochter und ich selbst haben deutsche Staatsangehoerigkeit, Vater hat englische und nigerianische Staatsangehoerigkeit). Da die akute Gefahr besteht, dass der Vater des Kindes eine Kindesentfuehrung plant, habe ich beschlossen, den Kontakt zu ihm vollstaendig abzubrechen. Hat dieser in irgendeiner Weise bei deutschen Behoerden oder Auskunftsdiensten die Moeglichkeit, den Aufenthaltsort seiner Tochter in Erfahrung zu bringen? Oder kann ich mich davor schuetzen? (Es wurde keine Vaterschaftserklaerung abgeschlossen und selbst nach englischem Gesetz hat er keinerlei Rechte bezgl. des Kindes.)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Yasmin, ohne Vaterschaftsanerkennung sieht es für ihn schlecht aus. Ich hätte mehr Angst, dass er es anders herausfindet. Aber ich würde auf jeden Fall beim Jugendamt vorsprechen und die Sache besprechen. Gruß, NB


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