Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auskunft bzgl der Todesursache

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auskunft bzgl der Todesursache

Sunny76

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Mein Sohn ist 11 Jahre alt. Vom Vater des Kindes bin ich bereits 10 Jahre getrennt. Nun ist dieser mit 43 im Krankenhaus in der Notaufnahme verstorben. Das habe ich durch einen Anruf des Jugendamtes erfahren, da es keinen Kontakt mehr gab. Habe ich das Recht, die Todesursache zu erfahren? Es besteht ja schon berechtigtes Interesse daran, da es sich z. B. ja auch um eine Erbkrankheit handeln könnte. Wenn ja, wie soll ich vorgehen? Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sehr schwierig und sehr traurig für das Kind. Ich habe folgendes gefunden: http://www.medxchange.org/Einsichtsrecht.pdf Hier der wichtige Satz: "Nach dem Tod des Patienten haben Angehörige dann ein Recht auf Einsichtnahme, wenn ein berechtigtes Interesse daran gegeben ist (z.B. Auskunft über die Todesursache und nicht nur zur prozessualen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und der verstorbene Patient mutmaßlich der Einsicht zugestimmt hätte." Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Nein, hast du nicht. Denn du bist kein Angehöriger im klassischen Sinn und hast kein Auskunftsrecht. Du kannst versuchen seine Eltern zu erreichen oder seine jetzige Partnerin. LG


desireekk

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Hallo Collien, na, aber die Partnerin (ohne jegliche verwandtschaftliche Bindung) hat noch viel weniger das Recht die Todesursache zu erfahren, als sein Kind. Es ist ja nicht die Kinds-Mutter die das Anrecht hat sondern das Kind selbst. Sunny handelt ja hier "nur" als Sorgeberechtigte. Gruss Desiree


Colien07022004

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Nein, ein minderjähriges Kind hat keinen Anspruch auf Auskunft. Dieser Anspruch, wenn er besteht, müsste dann über den Rechtsweg sicher geltend gemacht werden. Arbeite selbst im Krankenhaus und Auskunft an minderjährige Personen wird nicht erteilt auch nicht bei Vollmacht des Sorgeberechtigten. LG


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