Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aushelfen im Familien Betrieb wärend Elterngeld bezu

Frage: Aushelfen im Familien Betrieb wärend Elterngeld bezu

matz

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Guten Tag ,ich arbeite im Betrieb meiner Mutter (Friseur salon) nach der Geburt meiner ersten Tochter hatte ich 1jahr Elternteil danach war ich als medijober angestellt bekomme 570€netto. Ende Februar gehe ich nun wieder in Elternteil. Das Elterngeld wird ja aufgestockt da ich unter 1000€Grenze falle. Jetzt zu meiner Frage, da wir einen akuten Fachpersonals Mangel haben, würde ich gerne ein paar Stunden im Salon aushelfen, jedoch würde ich dann nur diese mindestgrenze von 300€bekommen. Dann hätte ich mit den 120€ die ich verdienen würde ja 420. € was ca 80€weniger sind wie das Elterngeld was ich bekommen würde. "Darf ich unentgeltlich im elterlichen Betrieb arbeiten?" Wäre das rechtsgültig? Wenn ja wieviel Stunden dürfte ich so meiner Mutter helfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für mich klingt das so, als würden Sie nicht tatsächlich unentgeltlich arbeiten wollen, sonders Geld einfach nicht angeben wollen. Und das ist Betrug und wird hier nicht beantwortet. NB


matz

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Schade das sie mir Betrug unterstellen, so war es ernsthaft nicht gemeint ! Ich werde den Betrieb in einigen Jahren übernehmen und es war eine ernst gemeinte Frage! Sagen sie doch einfach das dies nicht möglich ist. Dann weiß ich das. Danke für die Antwort,und schade das man gleich etwas unterstellt bekommt. Traurig.


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