Leonora0515
Sehr geehrte Frau Bader, Bei meinem nächsten Kind möchten wir gerne 24 Monate Elterngeld beziehen und auch die "Vätemonate" ausnutzen. Besteht die Möglichkeit der folgenden Aufteilungen? 1. jedes Elternteil bezieht halbes Elterngeld für 12 Monate, also die Mutter die ersten 12 Lebensmonate und der Vater das 2. Lebensjahr (oder könnten es auch durch die eigentlich 14 Monate dann insgesamt 28 Monate halbes Elterngeld bezogen werden?) 2. Kann die Mutter erst 18 Monate halbes Elterngeld beziehen und der Vater dann die restlichen Monate? 3. Kann die Mutter 24 Monate halbes Elterngeld beziehen und der Vater die "Partnermonate dann noch im Anschluss an das 2. Lebensjahr? 4. ist es möglich dich das restliche Elterngeld noch auszahlen zu lassen wenn man z.B. nach 18 monatigen Bezug von halben Elterngeld doch wieder arbeiten gehen möchte oder verfallen die restlichen 6 Monate dann? Vielen Dank im Voraus
Hallo, es sind 12 Mo EG zu verteilen, man kann für jeden Monat neu entscheiden, ob man es ganz nimmt oder halbiert. 1. Nein, geht so nicht. Die Grundmonate müssen in den ersten 14 Mo genommen werden. 2. Nein, s. 1. 3. Nein, s. 1. 4. Es zählt nur der Verdiensdt in den ersten 12 mo Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
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