Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich erwarten Anfang September unser 2. Kind. Ich arbeite vollzeit in Luxembourg und habe dort Anspruch auf sechs Monate Elternurlaub nach dem Mutterschutz. Dies bedeutet, ich muss nächstes Jahr im Juni wieder arbeiten gehen. Mein Mann arbeitet in Deutschland und möchte evtl. dann selbst Elternurlaub nehmen. Wir wohnen beide in Deutschland. Nun meine Fragen: - Wird der Elternurlaub, den ich in Luxembourg habe, meinem Mann in Deutschland angerechnet? - Wie lange kann mein Mann maximal EU nehmen? - Wann muss er den Antrag bei seinem AG stellen? - Hat er Anspruch auf Erziehungsgeld (ich muss dazusagen, ich habe ein recht hohes Gehalt und würde ja dann wieder arbeiten gehen)? Bei meinem Sohn damals war die Regelung so, dass das Erziehungsgeld sechs Monate ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners gezahlt wurde (ist aber schon 11 Jahre her) Vielen Dank im voraus! Viele Grüsse, Barbara
Hallo, Ihr Mann kann parallel zu Ihnen EU nehmen, muss aber schriftlich mit einer FRist von 8 Wo. bzw direkt nach der Geburt 6 Wo. beim AG beantragen und dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, die Frage bez. des Erziehungsgeldes hat sich gerade erledigt, ich habe gesehen, dass wir auf jeden Fall über der Einkommensgrenze liegen. Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der anderen Fragen! Viele Grüsse, Barbara
Mitglied inaktiv
Dein Mann kann jederzeit, auch parallel zu Dir EZ (Elternzeit) nehmen. Nimmt er diesen direkt nach dem MuSchu ist die Meldefrsit beim AG 6 Wochen, beginnt er erst später damit, ist die Frist 8 Wochen. Er kann Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung beantragen. Viele Grüße Désirée
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Hallo Frau Bader, Entschuldigung. Das habe ich wohl überlesen. Hier also nochmal meine Infos/Frage ohne Schreiben an den AG: Ich bin aktuell mit unserem 3. Kind schwanger. Von Kind 1 habe ich wenn ich Ende Oktober in Mutterschutz gehe noch 10 Monate Elternzeit übrig. Kind 1 wird 2025 8 Jahre alt. Von Kind 2 habe ich noch 12 Monate übrig. ...
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