Kyrisha
Sehr geehrte Frau Bader, anfang November letzten Jahres habe ich noch aus der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag zur Aufstockung der Arbeitszeit unterschrieben (von 40% auf 70%) mit Wirkung ab 11.01.2025. Da ich im Dezember nun erneut schwanger geworden bin, habe ich direkt meinen Arbeitgeber informiert, da ich direkt in ein betriebliches Beschäftigungsverbot gehen muss. Dieser meinte jetzt, dass ich allerdings nur nach dem alten Vertrag von 40% Arbeitszeit entlohnt werde, weil der neue noch nicht greift. Da ich etwas unsicher bin, ob das tatsächlich der Fall ist und ich im Internet dazu Unterschiedliches lese, wollte ich Sie dazu um Ihre sachkundige Meinung fragen. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Liebe Grüße Kyrisha
Hallo, natürlich gilt der neue Vertrag. SIe werden so bezahlt, wie es ohne BV der Fall wäre. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Der Vertrag ist unterschrieben und gilt. Du wirst also ab dem 11.01. für 70% bezahlt. Dein AG hat auch keinen Grund sich anzustellen, da er das Geld wiederbekommt.
Mam123
Sehr geehrte Frau Bader, dieser Fall würde mich auch sehr interessieren, da es bei mir genau der umgekehrte Fall ist. Ich war vorher in einer Vollzeitbedchäftigung und bin seit 1.1.25 in einer Teilzeitbeschäftigung. ins Beschäftigungsverbot bin ich Ende Dezember 2024 gegangen. Mein Arbeitgener sagt, ich habe nur Anspruch auf mein Teilzeitgehalt im Beschäftigungsverbot, da ich ja ohne Beschäftigungsverbot auch nur mein Teilzeitgehalt bekommen hätte. Aber grundsätzlich zählen doch immer die letzten drei Monate vor dem Beschäftigumgsverbot.
Suomi
@Mam123 Wenn Du ab Januar einen Teilzeitbeschäftigung hast, wirst Du im BV auch danach bezahlt. Warum sollte da plötzlich das Vollzeitgehalt zählen nur weil Du im BV bist?Im BV bekommt man den Lohn, den man auch ohne BV bekommen hätte und das ist dann der TZ-Lohn. Der Schnitt der letzten 3 Monate spielt bei schwankendem Lohn eine Rolle.
Mam123
@Suomi danke für deine Antwort. Na ja ich habe quasi meine Teilzeit gar nicht angetreten, weil ich ja im Beschäftigungsverbot bin. Ich verstehe zwar die Begründung, dass ein neuer Vertrag zustande gekommen ist, dennoch finde ich es nachteilig für die Frau. Obwohl ich mein ganzes Leben Vollzeit gearbeitet habe, soll ich jetzt ein Teilzeitgehalt bekommen, obwohl ich den Vertrag gar nicht antreten kann, da ich ja im BV bin. Ich hätte ja dadurch einen Vorteil, wenn ich Vollzeitgehalt bekäme und das geht ja gar nicht. Als Mutter Vorteile genießen ist ja total unfair! Und dass obwohl ich keinen einzigen Tag in meinem Leben TZ gearbeitet habe.
MamavonMia123
@Mam123 Du hättest also gerne eine gute Bezahlung nur fürs "Schwanger sein". Denn sonst ist es ja finanziell von Nachteil Kinder zu zu kriegen ...Fänd ich gut. Jede Frau die ein Kind produziert sollte dafür reichlich entlohnt werden. Meine Meinung.. So läuft es aber leider nicht. Du wirst für deine Arbeit am Arbeitsplatz entlohnt. Wenn du in einem Teilzeit Vertrag wechselst, weil du nur noch Teilzeit arbeiten kannst oder willst, gibt es weniger Geld als wenn du Vollzeit arbeitest. Das BV ist eine wichtige Sache damit Frauen, die sich oder das Kind durch Tätigkeiten schädigen könnten, diese nicht mehr ausführen müssen/dürfen. Weil sie also nicht arbeiten können, erhalten sie ihre Geld in Höhe des Gehalts ersatzweise von der Krankenkasse. Es handelt sich also nicht um eine Vergütung, weil du Schwanger bist, sondern um eine Lohnersatz-Leistung. Dein Arbeitgeber sollte Dir möglichst eine alternative, nicht gefährdende Arbeit geben, zB Büroarbeiten. Würdest du diese dann auch in Vollzeit ausführen wollen, oder wärst du dann doch wieder lieber in Teilzeit? Vielleicht erleichtert die diese Sicht das Verständnis ein wenig
Kolkrabe
@Mami123 Aber offenbar hättest Du ohne Schwangerschaft doch nur Teilzeit arbeiten können?! Das Vollzeitgehalt im BV, trotz Teilzeitvertrag, zu erhalten, ist schlichtweg Sozialbetrug.
Ani123
@Kyrisha Sie erhalten im BV das was sie ohne bekommen würden. Ab Januar TZ mit 70 %. Beim BV ist irrelevant ob sie in dem Vertrag gearbeitet haben. @Mam123 Im BV gibt es das Gehalt welches es ohne geben würde. Ohne BV würden sie TZ arbeiten und TZ-Gehalt erhalten. Beim BV ist es irrelevant ob im Vertrag gearbeitet wurde oder nicht. Das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate wird nur bei wechselndem Lohn genommen. Das scheint bei ihnen nicht der Fall zu sein. Schlechter gestellt werden sie als Schwangere nicht, weil sie auf TZ reduziert haben. Hätten sie es nicht gemacht würde weiter ihr VZ-Vertrag gelten. Arbeiten sie TZ in EZ? Wenn ja können sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld in VZ zu erhalten. Bedenken sie, dass ein BV zu jederzeit aufgehoben werden kann. Sie müssten dann sofort arbeiten können. Daher haben sie richtig gehandelt indem sie auf TZ reduziert haben. Schließlich wird es Gründe gehabt haben, warum sie ohne Schwangerschaft nur TZ tätig sein können. Für das EG werden die 12 Monate von vor dem Mutterschutz des Kindes zur Berechnung genommen. In ihrem Fall werden Monate mit BZ mit einfließen. Sollte das vorherige Kind unter 3 Jahre sein kommt der Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG dazu. Das gibt es max. bis zum 3. Geburtstag des vorherigen Kindes. Das sollten sie beachten insofern sie in Betracht ziehen EGplus beziehen möchten.
SuJam
@Mami123: aus der Sicht, dass du den Teilzeitvertrag nicht antreten kannst, bekommst du gar kein Geld. Dein VZ-Vertrag ist nämlich nicht mehr gültig.
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