Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Kind war ich damals während eines Jahres Elternzeit ALG2 Empfänger. Bis zum 1. Geburtstag habe ich Elterngeld erhalten. Stehen mir tatsächlich jetzt noch 2 Jahre zu, auch wenn ich bis zum 2. Geburtstag als ALG2 Empfänger zu Hause war und seit dem 2. Geburtstag im Beschäftigungsverhältnis bin? Könnte ich z.B. sagen, wenn mein Kind zwischen 4 und 5 Jahre alt ist, nehme ich das 2. Jahr und gehe aber nur 14 Stunden pro Woche arbeiten? Welche Vorteile bietet dies im Vergleich zur Teilzeitarbeit? Könnte ich auch beliebig bis zum 8. Lebensjahr 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit nehmen und gar nicht arbeiten? Habe ich mich mit meinem damaligen Antrag auf 1 Jahr Elterngeldzahlung schon festgelegt, die anderen 2 Jahre nicht zu nehmen oder wie funktioniert das? Ratlose Grüße novemberfee
Hallo, wenn der AG zustimmt, kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ aufheben. Es stellt sich dann aber die Frage, ob Sie wieder Hartz IV erhalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader,ich bin jetzt in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamte). Die Frage ist, ob ich , wenn ich damals im Elterngeldantrag nirgends erwähnt habe, dass ich die übrigen Jahre aufheben möchte, diese noch bekomme. Ich müsste also beim Arbeitgeber das eine Jahr "Auszeit" beantragen? Wie schaut es mit der Elterngeldstelle aus, muss diese auch über das Jahr benachrichtigt werden? Mit freundlichen Grüßen n.
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Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
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Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
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