Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufspaltung Elternzeit

Frage: Aufspaltung Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Kind war ich damals während eines Jahres Elternzeit ALG2 Empfänger. Bis zum 1. Geburtstag habe ich Elterngeld erhalten. Stehen mir tatsächlich jetzt noch 2 Jahre zu, auch wenn ich bis zum 2. Geburtstag als ALG2 Empfänger zu Hause war und seit dem 2. Geburtstag im Beschäftigungsverhältnis bin? Könnte ich z.B. sagen, wenn mein Kind zwischen 4 und 5 Jahre alt ist, nehme ich das 2. Jahr und gehe aber nur 14 Stunden pro Woche arbeiten? Welche Vorteile bietet dies im Vergleich zur Teilzeitarbeit? Könnte ich auch beliebig bis zum 8. Lebensjahr 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit nehmen und gar nicht arbeiten? Habe ich mich mit meinem damaligen Antrag auf 1 Jahr Elterngeldzahlung schon festgelegt, die anderen 2 Jahre nicht zu nehmen oder wie funktioniert das? Ratlose Grüße novemberfee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG zustimmt, kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ aufheben. Es stellt sich dann aber die Frage, ob Sie wieder Hartz IV erhalten Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader,ich bin jetzt in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamte). Die Frage ist, ob ich , wenn ich damals im Elterngeldantrag nirgends erwähnt habe, dass ich die übrigen Jahre aufheben möchte, diese noch bekomme. Ich müsste also beim Arbeitgeber das eine Jahr "Auszeit" beantragen? Wie schaut es mit der Elterngeldstelle aus, muss diese auch über das Jahr benachrichtigt werden? Mit freundlichen Grüßen n.


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