Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe neulich im Forum "Kiga-Kids" gelesen, das einem Mädchen im KiGa die Haare abgeschnitten wurden von anderen kleinen Kindern (ca. 3,5 Ja.) weil die Kinder mit Scheren gebastelt hatten und die Erzieherinnen ein paar Minuten nicht aufgepaßt hatten. Die langen Zöpfe waren ratzekahl ab. Die Erzieherinnen meinten zu der Mutter, das komme halt vor. Da mein Kind in kürze auch in den KiGa kommt, war ich darüber ziemlich entsetzt. Es hätte ja auch das Ohr sein können !! Ist es denn nicht so, dass diese Erzieherinnen eindeutig die Aufsichtspflicht verletzt haben? Soweit ich weiß, zählt doch mutwilliges Haareabschneiden gegen den Willen eines anderen zu "Körperverletzung" ? Wer hat hierfür die Verantwortung? Oder muß man mit solchen Risiken leben (und wenn es dann doch mal das halbe Ohr ist ???) Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße.
Hallo, wenn der Betreuungs-Schlüssel gewahrt ist u die Erzieherinnen im Raum waren denke ich auch, dass man da nichts machen kann. Das geht ja schnell, selbst wenn die Erzieherin daneben sitzt. Liebe Grüsse, NB
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