Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auflagen beim Umgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auflagen beim Umgang

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, kann ich meinen getrennt lebenden Ehemann dazu zwingen Fenstergriffe bei sich zu Hause und an der Balkontür anzubringen? Er wohnt im 4.Stock. Der Kleine macht bei mir zu Hause öfters mal das Fenster auf, wenn ich z. B. auf der Toilette bin und er sich unbeobachtet fühlt. Möchte meinen getrennt lebenden Ehemann nicht wie manche evtl. jetzt vielleicht mir unterstellen werden den Umgang verbieten nur möchte ich nicht, daß ihm etwas zustößt was sich vermeiden läßt. Mein Mann habe ich schon gefragt, er hat keine abschließbaren Fenstergriffe und will diese nicht kaufen (sind ihm zu teuer!!!) Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat natürlich die Verpflichtung, seine Wohnung so zu gestalten, dass keine Gefahr für das Kind besteht. Was dies im Einzelfall bedeutet, ist Auslegungsfrage. Ich würde an Ihrer Stelle das Jugendamt einschalten! Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Hm, das wird wohl problematisch und im Endeffekt sind so Griffe ja nicht vorgeschrieben. An Deiner Stelle würde ich einfach einen kaufen und ihm geben, dann hast Du Ruhe, denn schließlich willst Du, dass er diese anschafft.


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