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Hallo Frau Bader, meine EZ endet am 09.12.09. Im Jahr 2006 war ich vor Beginn des Mutterschutzes 6 Monate in Vollzeit beschäftigt. Nach der Geburt meines Sohnes verlor mein Mann seine Arbeitsstelle. Später fand er einen neuen Job 120 km weit entfernt. Aus diesem Grund sind wir umgezogen. Da mein Sohn im 01/2010 in den KiGa kommt, suche ich eine TZ-Stelle. Mein AG ist bereit mir eine TZ-Stelle anzubieten, nur wenn ich zurückkomme. Das ist für mich nicht möglich.Vom AG bekomme ich einen Aufhebungsvertrag zugeschickt. Soll ich den Aufhebungsvertrag lieber nicht unterschreiben, weil ich vom AA gesperrt werde? Habe ich überhaupt Anspruch auf ALG1? Wie soll ich mich am besten verhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, da Sie wegen dem Job Ihres Mannes umgezogen sind, werden Sie wohl nicht gesperrt. Liebe Grüsse, NB
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