Schokoamicelli
Guten Tag, ich habe folgende Frage an Sie: Momentan bin ich noch in der Elternzeit, weiß aber, dass mich mein Chef nach Beendigung dieser kündigen wird. Da ich nun schon einen Kindergartenplatz für 4 Std. ab November bekommen werde, frage ich mich, ob ich mit meinem Chef einen Aufhebungsvertrag vereinbaren kann, der aber ohne Sperrzeit für mich endet. Ich war viele Jahre in dem Betrieb angestellt, aber mit einer Abfindung werde ich wohl nicht rechnen können. Wissen Sie ob man das Arbeitsverhältnis 1. während der Elternzeit und 2. ohne Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld mit einem Aufhebungsvertrag beenden kann? Vielen Dank für Ihren Rat im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn man nachweisen kann, dass man ohne Aufhebungsvertrag gekündigt worden wäre, wird man nicht gesperrt. Aber ich würde ruhig schon mal bei der AA vorsprechen Liebe Grüsse, NB
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