Eve131
Guten Tag Frau Bader, ich hatte Sie bereits vor kurzem wegen der vorzeitigen Kündigung unseres Krippenplatzes kontaktiert. Wir stecken noch immer (Woche 5) in der Eingewöhnung, nun ist bereits die zweite Bezugserzieherin unseres Sohnes nicht mehr in der Krippe tätig. Die Eingewöhnung verlief bisher schon sehr problematisch, auf Grund von vielen Krankheiten und Personalfluktuation. Ist dies ein begründeter Grund den Vertrag vorzeitig aufheben zu können? Beste Grüße Eve
Hallo, Eine außerordentliche Kündigung ist dann zulässig, wenn einer der Parteien eine Fortsetzung nicht zumutbar ist. Der Wechsel der Bezugsperson ist zwar ärgerlich, wird aber nicht ausreichen. Liebe Grüße NB
Berlin!
Nein. Probleme bei der Eingewöhnung, Personalmangel und -fluktuation sind üblich. alles keine Gründe für einer außerordentliche Kündigung. abhängig davon, was ihr vertraglich vereinbart habt, ist eine ordentliche Kündigung natürlich möglich.
Eve131
Hallo! Im Vertrag steht 3 Monate zu Juli und eben dass außerordentliche Kündigungen möglich sind (aufgelistet sind viele Gründe für eine Kündigung seitens der Krippe). Nun habe ich mich heute zusätzlich geärgert, ich habe meinen Sohn abholen wollen, und traf die Gruppe vor der Eingangstür, sie waren wohl gerade spazieren. Mein Sohn schlief in seinem Kinderwagen, im geschlossenen Fußsack, aber nicht angeschnallt... Das kann doch nicht in Ordnung sein... Beste Grüße Eve
Rotkehlchen
Wie alt ist denn dein Sohn? Ich schnalle meine anderthalbjährige Tochter im Kinderwagen/Buggy höchstens dann noch an, wenn es eine extrem holprige Strecke ist oder wenn sie Anstalten macht, sonst rauszuklettern. Bei geschlossenem Fußsack würde ich bei allen mir bekannten Kinderwagenmodellen davon ausgehen, dass ein schlafendes Kleinkind bei ebener Strecke nicht rausfallen kann... Wie dem auch sei, macht es mir den Eindruck, dass du deine Vorbehalte gegenüber dieser konkreten Krippe - ob berechtigt oder nicht - nicht mehr ablegen können wirst. Das heißt, dir bleiben folgende Optionen: - das Gespräch suchen, ob sie einem Aufhebungsvertrag zu Ende des Monats zustimmen. In Regionen mit Kitaplatzmangel dürfte das relativ wahrscheinlich sein, dann bekommt halt das nächste Kind auf der Warteliste den Platz. - ordentlich kündigen zu Ende Juli - es auf die außerordentliche Kündigung ankommen lassen (mit dem Risiko, dass die Krippe diese nicht akzeptiert). Was ist denn dein Plan B für den Fall, dass die sofortige Auflösung des Vertrags klappt?
Ähnliche Fragen
sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten". Beim letzten Mal ist es so a ...
Hallo, Meine Elternzeit endet Mitte Mai diesen Jahres. Ich bin letzte Woche bei meiner Chefin gewesen ( Arztpraxis ) um die Arbeitszeiten zu besprechen . Ich habe vor der Elternzeit 30 Stunden die Woche gearbeitet, allerdings immer Nachmittags. Nun geht dies nicht mehr, da sonst keiner meinen Sohn abholen könnte aus dem Kindergarten. So habe ic ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Liebe Frau Bader, Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe/ Antwort. Meine Elternzeit (Dauer 27.5 Monate) endet Anfang November, mein 2 Jahre alter Sohn hat seit Mitte September einen Kitaplatz. Geplant war, dass ich wieder 25 Stunden Teilzeit arbeiten gehe, im Mai hatte ich ein Personalgespräch, wo mir mündlich Home Office und Dienstzeiten zug ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit). Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz