Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Annett1

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Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Beziehung kriselt bereits seit der Geburt unserer gemeinsamen Tochter. Sie ist jetzt 20 Monate alt. Nachdem mein mann beim 2. Streit mit Türen geschmissen und großen spielzeugautos, im Beisein unserer Tochter, geworfen hat wollte ich bereits eine Auszeit nehmen. Damit hätte mein Partner jedoch ein Problem und somit habe ich es nochmal versucht. Leider wird es aber nicht besser und ich habe mich entschieden mich zu trennen. Unsere gemeinsame Tochter möchte ich mitnehmen. 23 Stunden am Tag kümmere ich mich um sie wir Unternehmen viel gemeinsam koche wasche esse mit ihr. Unsere Bindung ist entsprechend eng. Der Papa hat am Wochenende leider nicht viel Zeit und wir haben es als Familie vielleicht zu 10 Unternehmungen, wenn überhaupt, geschafft. Mein Mann ein großes Problem damit das die kleine nicht zu ihm will.... um das zu verbessern hält er sie fest obwohl sie weint und zwingt sie mit ihm mittags zu schlafen obwohl sie sich gleich an meinen Beinen festklammern wenn sie nur merkt er will mit ihr ins Bett. Mein Mann ist keine Nacht aufgestanden und hat jeglichen Versuch von mir das Verhältnis zu stärken abgelehnt. Habe schon seit der Geburt versucht das zu unterstützen und ihm angeboten die Flasche beim zufüttern zu geben. Hat er nicht gemacht. Jetzt hab ich ihm oft angeboten den Rasen zu mähen, Garten zu machen, Holz zu schlichten usw. Das ist immer wieder mit Begründungen wie ich mähe zu langsam oder schlichte zu wenig hoch oder er kann ja dann nix anderes machen abgewiegelt worden. Nachdem ich gesagt habe das ich mich trennen werde habe ich mit dem Jugendamt gesprochen. Die haben empfohlen einen Umgang von 2x3-4 Stunde die Woche. Das will mein mann nicht. Er will 100Prozent! Und ist Max zu 50 bereit. Da meine kleine bei ihm nachts sich 45 min in den Schlaf schreien muss und bei ihm nichts isst bin ich nicht bereit das zu akzeptieren. Außerdem habe ich im Bekanntenkreis Kinder mit 50/50 Regelung und das nicht ich ehrlich gesagt nicht für mein Kind. Da mich mein mann nicht ausziehen lässt hat mir mein Anwalt empfohlen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen und gleich dazu noch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben das ist das vorübergehende Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und ausziehen kann. Wie sind da die erfolgschancen? Mein Mann wird sicher intervenieren weil er sagt ich bin an ihrem Verhalten schuld. Beispiel: er hält das Kind fest und sie wehrt sich mit Händen und Füßen. Dann lässt er sie doch irgendwann los und sie rennt zu mir. Dann nehm ich sie in die Arme. Das wäre falsch und ich soll darauf nicht reagieren.... Danke für ihr Feedback


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB


mellomania

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es wird sicherlich damen hier geben, die sich da auskennen...ich wünsche euch alles gute


Mitglied inaktiv

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*Da mich mein mann nicht ausziehen lässt hat mir mein Anwalt empfohlen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen und gleich dazu noch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben das ist das vorübergehende Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und ausziehen kann.* was bedeutet dieser satz?


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