kessebiene26
Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann und ich stehen kurz vor der Trennung. Er droht mir mit Kindesentzug. Ich habe Angst schlechte Karten zu haben, weil er 1 Jahr in Elternzeit war, danach selbstständig und nun wieder im Angestelltenverhältnis arbeitet. Wir haben das damals so entschieden, dass ER die Elternzeit nimmt, weil er 1. keinen Spaß an seinem Job hatte 2. einen befristeten Vertrag hatte, der in etwa zum ET auslief 3. mein Job sicherer und besser bezahlt ist. Nach der Elternzeit war mein Mann selbstständig. Er sagt, er habe das "für den kleinen" gemacht. Letztendlich war es der bequemste Weg, da er Schwierigkeiten hat sich unterzuordnen und "sein eigenes Ding" machen wollte. Leider war seine Selbstständigkeit nicht gerade von Erfolg gekrönt, so musste ich Kredite aufnehmen, mein Erspartes einbringen und letztendlich immer Vollzeit arbeiten gehen, da wir uns unser Leben sonst nicht hätten leisten können. Sein jetziger Job bietet im zu 90 % die Möglichkeit den kleinen von der Kita abzuholen (er ist übrigens fast 3 Jahre alt). Ich bringe ihn morgens, er holt ihn abends. Ich habe bereits in der Firma einen Antrag auf Teilzeit gestellt um beides zu können: bringen und holen. Seit wir in der Krise stecken, droht er mir immer wieder damit, mir den Kleinen wegzunehmen, wovor ich Angst habe. Er will am liebsten zurück in die Nähe unserer Eltern, wovon wir 450 km entfernt wohnen. (ist schon seit 9 Jahren so) Ich glaube er würde vielleicht drauf verzichten, wenn das der "Springende Punkt" wäre, der ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht verwehrt. Meine Frage hierzu also nun: Habe ich überhaupt eine Chance, dass mein Sohn bei mir bleiben kann? VLG, verzweifelte KesseBiene26
Hallo, das Kind wird bei dem leben, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat, der sich also mehr drum kümmert. Das ist geschlechtsunspezifisch. Wer das sein wird, kann nur ein Richter entscheiden Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Emotionen mal ausgeblendet ist Dein Mann dann die Hauptbezugsperson für das Kind. Von daher hat er sehr sehr gute Chancen. Was ich dann an Eurer Stelle anstreben würde ist das Wechselmodell. Bleibt nah beisammen wohnen und dann kann das Kind 50/50 von Euch betreut werden. Im Endeffekt geht es Dir wie meist den Männern, die mehr arbeiten für die Familie und im Trennungsfall dann das nachsehen haben.
kessebiene26
Naja, wenn ich heim komme streckt er ihn mir förmlich entgegen und am Wochenende will er manchmal gar nichts von ihm wissen. Er nimmt ihn mir dann nicht mal ab, damit ich den Haushalt machen kann. ursprünglich wollten wir ne 5050 Lösung. Er sollte dafür im Trennungsfall hier wohnen bleiben und dann hätte der kleine eine Woche bei Papa, eine bei Mama. Jetzt wiederum sagt er, er würde weg wollen, schließlich hätte er also mein Mann ja niemanden hier, was solle er also noch hier...zudem ist mein Mann ziemlich schnell gereizt. Aggressionen kann ich nur leider nicht nachweisen. Obwohl mein Sohn schon öfter Angst vor ihm und ummich hatte, wenn er mir gegenüber so aggressiv war. Dann weint er und ruft nach Mir
Mitglied inaktiv
ich würde auf keinen fall von vornherein die Flinte ins korn werfen und einfach Fakten schaffen, die zeigen, daß du dein Kind jetzt allein betreuen kannst, d.h. hinbringen und abholen. laß dich ja nicht erpressen, von wegen, gib mir das abr, dann zieh ich nicht 450km weit weg! einen wegzug wird er nämlich auf keinen fall durchsetzen können. verlustier dich aber nicht u.u. richtigen aber niemanden interessierenden Details, daß der mann aggressiv wird etc. solange er dem Kind nicht beweisbar schaden zufügt, ist dieses Argument total wertlos und macht dich unglaubwürdig.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?