Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

auch noch frage zu elterngeld und hart4

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: auch noch frage zu elterngeld und hart4

Mitglied inaktiv

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habe über die suche nichts passendes gefunden. ich habe eben diesen text "Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Dieser entspricht der Höhe des Voreinkommens und beträgt bis zu 300 Euro. In dieser Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei. Die neuen Regelungen gelten auch für Berechtigte, die die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben. Bei dieser Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen war bisher ein Betrag von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei. Nach der neuen Regelung werden sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag vollständig als Einkommen berücksichtigt, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Berechtigten zufließen." auf der seite http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-elterngeldanrechnung-ab-2011.php gefunden. ich war vor der geburt berufstätig und wir erhalten aufstockend hartz4, nun gab es heute die neuberechnung ab januar 2011 und dort wurde das gesamte elterngeld angerechnet, was aber laut o.g. text nicht korrekt ist. oder ist der text falsch? vielen dank schon mal für ihre antwort. mfg kiki


Mitglied inaktiv

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Hm, da steht doch: "Nach der neuen Regelung werden sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag vollständig als Einkommen berücksichtigt, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Berechtigten zufließen." Heißt alles wird angerechnet! Darum lassen sich viele, die ihr Elterngeld gesplittet haben, das restliche Geld noch in 2010 ausbezahlen - anrechnungsfrei! Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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meine tochter wurde im mai diesen jahres geboren und ich habe splitten lassen. wäre es interessant sich die zeiträume bis dezember nachträglich auszahlen zu lassen und den rest bis zum 1. geburtstag normal, so als wenn es nicht gesplittet worden wäre? vielen dank schon mal. lg kiki


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